Staatliche Beihilfen: Kommission empfiehlt, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung zu gewähren
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. 7. 2020, IP/20/1332.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit dieser Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken. Wenn die Mitgliedstaaten die Beschränkungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung untereinander abstimmen, würden zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert.
Die Kommission wird innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen dieser Empfehlung veröffentlichen.
Corona-Krisenmaßnahmen: Kommission begrüßt bewährte Verfahren zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. 7. 2020, IP/20/1281.
Die Europäische Kommission begrüßt eine Liste bewährter Verfahren, auf die sich der Finanzsektor und Verbraucher- und Unternehmensverbände geeinigt haben, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weiter abzumildern. In dem vorgestellten Dokument wird konkret dargelegt, wie verschiedene Marktteilnehmer Verbraucher und Unternehmen während der gesamten Krise unterstützen können. Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:
- Zahlungsmoratorien bei Verbraucher- und Geschäftskrediten sowie für Versicherungsbeiträge: diese Maßnahmen können bei finanziellen Schwierigkeiten für Entlastung sorgen, zB in Form eines Zahlungsaufschubs;
- Ermöglichung sichererer bargeldloser Zahlungen bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit von Barzahlungen für diejenigen, die darauf angewiesen sind;
- zügige Bereitstellung von Krediten zur Abmilderung der Auswirkungen des Coronavirus mit fairen Gebühren und Zinsen;
- möglichst zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung von berechtigten Versicherungsansprüchen.
Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor. Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch das im April verabschiedete Bankenpaket zu nennen. Die Kommission wird im September ein weiteres Rundtischgespräch unterstützen, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen werden soll, und den Dialog mit Interessenträgern fortführen, um die Kreditvergabe während der Erholungsphase zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese bewährten Verfahren anzuwenden.
Staatliche Beihilfen: Kommission empfiehlt, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung zu gewähren
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. 7. 2020, IP/20/1332.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit dieser Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken. Wenn die Mitgliedstaaten die Beschränkungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung untereinander abstimmen, würden zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert.
Die Kommission wird innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen dieser Empfehlung veröffentlichen.
Corona-Krisenmaßnahmen: Kommission begrüßt bewährte Verfahren zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. 7. 2020, IP/20/1281.
Die Europäische Kommission begrüßt eine Liste bewährter Verfahren, auf die sich der Finanzsektor und Verbraucher- und Unternehmensverbände geeinigt haben, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weiter abzumildern. In dem vorgestellten Dokument wird konkret dargelegt, wie verschiedene Marktteilnehmer Verbraucher und Unternehmen während der gesamten Krise unterstützen können. Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:
Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor. Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch das im April verabschiedete Bankenpaket zu nennen. Die Kommission wird im September ein weiteres Rundtischgespräch unterstützen, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen werden soll, und den Dialog mit Interessenträgern fortführen, um die Kreditvergabe während der Erholungsphase zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese bewährten Verfahren anzuwenden.