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Besuch eines Thermalbades und Anschaffung eines E-Bikes als außergewöhnliche Belastungen?

Jobrad-Modell wird einfacher möglich - Vorsteuerabzug und kein Sachbezug für private Nutzung. (Bild: © iStock/SbytovaMN) Jobrad-Modell wird einfacher möglich - Vorsteuerabzug und kein Sachbezug für private Nutzung. (Bild: © iStock/SbytovaMN)

Entscheidung: BFG 9. 1. 2020, RV/7103780/2018, Revision nicht zugelassen.
Normen: § 4 EStG; § 34 Abs 2 und 3 EStG.

Die Anschaffung eines handelsüblichen Elektrofahrrades ist – auch iZm Behinderungen – in Hinblick auf die Gegenwerttheorie nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Ein mehrtägiger Thermenaufenthalt mit Besuch des Thermalbades ohne Absolvierung von Therapien bzw Behandlungen ist nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.