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Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019

Ginthör fordert Abschaffung der kalten Progression und Entlastung des Faktors Arbeit - Auch Ökologisierung des Steuersystems müsse Entlastung für alle bringen. (Bild: © Stadtratte) (Bild: © Stadtratte)

Erlass des BMF vom 26. 5. 2020, 2020-0.297.075, BMF-AV 2020/77.

Am 26. 5. 2020 wurde in der Findok eine weitere Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 veröffentlicht.

Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. 6. 2019 wird um folgende Unterpunkte ergänzt:

VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien)

VIII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (90% Garantien)

IX. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (100% Garantien)

X. Inkrafttreten und Laufzeit: Die Ergänzung der Richtlinie gilt mit Ablauf des Tages der Kundmachung gemäß § 14a Garantiegesetz 1977 und ersetzt für Neuanträge ab diesem Zeitpunkt die Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 vom 9. 4. 2020.

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