Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Erlass des BMF vom 26. 5. 2020, 2020-0.297.075, BMF-AV 2020/77.
Am 26. 5. 2020 wurde in der Findok eine weitere Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 veröffentlicht.
Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. 6. 2019 wird um folgende Unterpunkte ergänzt:
VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien)
VIII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (90% Garantien)
IX. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (100% Garantien)
X. Inkrafttreten und Laufzeit: Die Ergänzung der Richtlinie gilt mit Ablauf des Tages der Kundmachung gemäß § 14a Garantiegesetz 1977 und ersetzt für Neuanträge ab diesem Zeitpunkt die Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 vom 9. 4. 2020.