Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019
Am 26. 5. 2020 wurde in der Findok eine weitere Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 veröffentlicht.
Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Findok veröffentlicht
Aufgrund der Verbreitung von COVID-19 wurde die Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) um einen weiteren Punkt ergänzt („VII. Schwerpunkt Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien iZm der Coronavirus-Krise“).