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Erlass des BMF vom 18. 6. 2020, 2020-0.357.374.
Einführungserlass SchwStG 1995.
Am 23. 6. 2020 wurde in der Findok der Einführungserlass zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995 veröffentlicht.
Schon das Regierungsprogramm 2020 – 2024, „Aus Verantwortung für Österreich“ sieht eine Streichung der Schaumweinsteuer als Bagatellsteuer vor. Eine Abschaffung der Schaumweinsteuer wäre jedoch aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig, insbesondere Regelungen in Zusammenhang mit Beförderungsverfahren innerhalb der Union müssen beibehalten werden. Der Steuersatz von derzeit 100 Euro je Hektoliter Schaumwein darf und soll jedoch auf null gesetzt werden. Diese Änderung des Steuersatzes soll im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise bereits zum 1. 7. 2020 erfolgen. Sie wurde im Rahmen des 19. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/48 vom 17. 6. 2020, Artikel 3, umgesetzt.