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Status quo
Derzeit sind die Verrechnungspreisregeln innerhalb der EU nicht harmonisiert. Auch die Definition von verbundenen Unternehmen und der Begriff der Kontrolle, die Voraussetzung für die Anwendung von Verrechnungspreisen sind, unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Einige Mitgliedstaaten wenden einen Schwellenwert von 25 % an, während andere einen Schwellenwert von 50 % Beteiligung anwenden, wenn es darum geht, festzustellen, ob das Kontrollkriterium erfüllt ist.
Geplante Änderungen
Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die Verrechnungspreisregeln innerhalb der EU zu harmonisieren und ein gemeinsames Vorgehen bei Verrechnungspreisproblemen zu gewährleisten. Der Richtlinienentwurf nimmt den Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle) und die wichtigsten Verrechnungspreisregeln in das EU-Recht auf, klärt die Rolle und den Status der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD Transfer Pricing Guidelines) und schafft die Möglichkeit, gemeinsame verbindliche Regeln für bestimmte Aspekte der Verrechnungspreise innerhalb der Union festzulegen.
Der Vorschlag ist ein lang erwarteter Schritt innerhalb der EU, um die Steuersicherheit zu erhöhen und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung zu mindern.
Geplante Umsetzung
Die Mitgliedstaaten sollten die Verrechnungspreisregeln bis zum 1. Januar 2026 umsetzen.
Die weitere Entwicklung hinsichtlich dieses Richtlinienvorschlags und tatsächliche Umsetzung sind noch abzuwarten.
Kontaktieren Sie
Iris Burgstaller
Steuerberaterin | Partnerin bei TPA Österreich Iris Burgstaller ist Leiterin des Kompetenz Centers „Internationales Steuerrecht“ und des Global Transfer Pricing Teams von Baker Tilly.
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