Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung der Verrechnungspreisregeln ab 1. Januar 2026
Derzeit sind die Verrechnungspreisregeln innerhalb der EU nicht harmonisiert. Auch die Definition von verbundenen Unternehmen und der Begriff der Kontrolle, die Voraussetzung für die Anwendung von Verrechnungspreisen sind, unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Einige Mitgliedstaaten wenden einen Schwellenwert von 25 % an, während andere einen Schwellenwert von 50 % Beteiligung anwenden, wenn es darum geht, festzustellen, ob das Kontrollkriterium erfüllt ist.