Quelle: Pressemitteilung der Kommission IP/21/1343 vom 23. 3. 2021.
Die Europäische Kommission hat eine Unterstützung Österreichs in Höhe von 146,5 Mio Euro für drei Unternehmen, die sich dem 2018 von der Kommission genehmigten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich Mikroelektronik anschließen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Unterstützung sollen zusätzliche private Investitionen von 530 Mio Euro, also mehr als das Dreieinhalbfache des öffentlichen Beitrags, mobilisiert werden.
Im Dezember 2018 hatte die Kommission ein IPCEI zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik („IPCEI Mikroelektronik 2018“) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das IPCEI war von Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich gemeinsam konzipiert und angemeldet worden. Die dafür genehmigte öffentliche Unterstützung belief sich auf 1,75 Mrd Euro. Das IPCEI Mikroelektronik 2018, an dem anfangs 27 Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen teilnahmen, soll die Entwicklung innovativer mikroelektronischer Technologien und Bauteile für die Automobilindustrie, das Internet der Dinge (IoT) und andere Schlüsselbereiche (wie Raumfahrt, Avionik und Sicherheit) bis hin zur ersten gewerblichen Nutzung ermöglichen.
Im Dezember 2020 meldete Österreich seine geplante Beteiligung an dem IPCEI Mikroelektronik 2018 durch Bereitstellung einer öffentlichen Unterstützung von insgesamt 146,5 Mio Euro für drei Unternehmen – Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria – bei der Kommission zur Genehmigung an. Diese Unternehmen sollen durch zusätzliche Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik zu den Zielen des bestehenden IPCEI beitragen. Sie werden sich vor allem auf Sicherheit, Energieeffizienz und Integration von Verpackungstechnik für Mikroelektronik konzentrieren.
Der nachträgliche Beitritt eines Mitgliedstaats zu einem laufenden IPCEI durch zusätzliche Vorhaben ist außergewöhnlich. In einem solchen Fall muss die Kommission eine komplexe Beurteilung vornehmen und prüfen, ob sich die neuen Einzelvorhaben (zB durch eine hinreichende und nutzbringende Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Teilnehmern) gut in den Fahrplan und die Struktur des bestehenden IPCEI einfügen und ob sie einen deutlichen Mehrwert im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des IPCEI bieten.
Die Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von IPCEI einen zunehmend transparenten, offenen und inklusiven Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass alle interessierte Mitgliedstaaten von Anfang an teilnehmen. Dadurch werden diese wichtigen europäischen Vorhaben einen noch größeren Nutzen für die gesamte EU bewirken, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Pläne Österreichs nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) geprüft. Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen fehlt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie gemeinsam die Finanzierungslücke schließen. Gleichzeitig stellen die Vorgaben der Mitteilung aber sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt von dem Vorhaben profitiert und etwaige Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Die Vorhaben von Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria sollen zusätzliche technologische Innovationen in Bezug auf energieeffiziente Leistungshalbleiter, erweiterte Sicherheits- und Verbindungselemente sowie Technologien für organische Verpackungen ermöglichen.
Die Kommission stellte fest, dass die Vorhaben einen erheblichen Mehrwert für das IPCEI Mikroelektronik 2018 bieten und zur Integration eines bestehenden IPCEI beitragen und diese fördern werden:
- Die Vorhaben werden einen erheblichen Beitrag zu dem gemeinsamen Ziel des bestehenden IPCEI leisten, da sie – insbesondere durch die Entwicklung innovativer mikroelektronischer Technologien und Bauteile für die Automobilindustrie, das IoT und andere Schlüsselbereiche (wie Raumfahrt, Avionik und Sicherheit) – eine strategische Wertschöpfungskette unterstützen und technologische Lösungen gesucht werden, an denen bislang nicht (hinreichend) gearbeitet wurde.
- Sie werden für das bestehende IPCEI erheblichen Mehrwert durch wichtige Beiträge zu den Zielen sowie zu Integration, Zusammenarbeit, Anwendungsbereich und Inhalt von Forschung und Entwicklung bieten.
- Die sehr ehrgeizigen Vorhaben sind auf die Entwicklung von über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehenden Technologien und Verfahren
- Die Unternehmen werden in signifikantem Umfang wichtige zusätzliche gemeinsame Forschungstätigkeiten mit den bestehenden direkten Partnern aufnehmen und die Entwicklung und Ziele der relevanten Technologiefelder unterstützen.
- Da die Vorhaben auch erhebliche technologische und finanzielle Risiken bergen, ist eine öffentliche Förderung erforderlich, um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.
- Die Beihilfen für alle drei Unternehmen sind auf das erforderliche Minimum begrenzt, angemessen und bewirken keine übermäßigen Verfälschungen des Wettbewerbs.
- In ganz Europa werden erhebliche zusätzliche positive Spillover-Effekte
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die von Österreich geplante Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik 2018 mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Hintergrund
Im Juni 2014 legte die Kommission eine Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Projects of Common European Interest“ – „IPCEI“) vor, in der sie festlegte, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten gemäß Art 107 Abs 3 AEUV grenzübergreifende Vorhaben unterstützen können, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Dieser Rahmen soll die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Vorhaben ermutigen, die einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union leisten.
Die IPCEI-Mitteilung ergänzt andere Vorschriften über staatliche Beihilfen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die die Unterstützung innovativer Vorhaben zu großzügigen Konditionen ermöglichen.
Die IPCEI-Mitteilung wird seit 2014 auf Infrastrukturvorhaben, integrierte Vorhaben zur Förderung von Forschung und Innovation, Vorhaben im Bereich Mikroelektronik (im Dezember 2018) sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Batteriewertschöpfungskette (im Dezember 2019 und im Januar 2021) angewandt.
Nach einer im Oktober 2020 abgeschlossenen Evaluierung oder Eignungsprüfung wird die IPCEI-Mitteilung derzeit überprüft, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang zu den ökologischen und digitalen Zielen der Kommission beiträgt. Am 23. 2. 2021 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet und alle interessierten Kreise um Stellungnahmen zum Entwurf der überarbeiteten IPCEI-Mitteilung gebeten. Darin schlägt die Kommission unter anderem vor, den offenen Charakter von IPCEI weiter zu stärken (beispielsweise durch Einführung der Bestimmung, dass alle Mitgliedstaaten eine realistische Möglichkeit erhalten müssen, sich an einem im Entstehen begriffenen Vorhaben zu beteiligen).
Die Konsultation läuft acht Wochen, dh bis zum 20. 4. 2021.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.56606 über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich gemacht.
Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission IP/21/1343 vom 23. 3. 2021.
Die Europäische Kommission hat eine Unterstützung Österreichs in Höhe von 146,5 Mio Euro für drei Unternehmen, die sich dem 2018 von der Kommission genehmigten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich Mikroelektronik anschließen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Unterstützung sollen zusätzliche private Investitionen von 530 Mio Euro, also mehr als das Dreieinhalbfache des öffentlichen Beitrags, mobilisiert werden.
Im Dezember 2018 hatte die Kommission ein IPCEI zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik („IPCEI Mikroelektronik 2018“) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das IPCEI war von Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich gemeinsam konzipiert und angemeldet worden. Die dafür genehmigte öffentliche Unterstützung belief sich auf 1,75 Mrd Euro. Das IPCEI Mikroelektronik 2018, an dem anfangs 27 Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen teilnahmen, soll die Entwicklung innovativer mikroelektronischer Technologien und Bauteile für die Automobilindustrie, das Internet der Dinge (IoT) und andere Schlüsselbereiche (wie Raumfahrt, Avionik und Sicherheit) bis hin zur ersten gewerblichen Nutzung ermöglichen.
Im Dezember 2020 meldete Österreich seine geplante Beteiligung an dem IPCEI Mikroelektronik 2018 durch Bereitstellung einer öffentlichen Unterstützung von insgesamt 146,5 Mio Euro für drei Unternehmen – Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria – bei der Kommission zur Genehmigung an. Diese Unternehmen sollen durch zusätzliche Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik zu den Zielen des bestehenden IPCEI beitragen. Sie werden sich vor allem auf Sicherheit, Energieeffizienz und Integration von Verpackungstechnik für Mikroelektronik konzentrieren.
Der nachträgliche Beitritt eines Mitgliedstaats zu einem laufenden IPCEI durch zusätzliche Vorhaben ist außergewöhnlich. In einem solchen Fall muss die Kommission eine komplexe Beurteilung vornehmen und prüfen, ob sich die neuen Einzelvorhaben (zB durch eine hinreichende und nutzbringende Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Teilnehmern) gut in den Fahrplan und die Struktur des bestehenden IPCEI einfügen und ob sie einen deutlichen Mehrwert im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des IPCEI bieten.
Die Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von IPCEI einen zunehmend transparenten, offenen und inklusiven Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass alle interessierte Mitgliedstaaten von Anfang an teilnehmen. Dadurch werden diese wichtigen europäischen Vorhaben einen noch größeren Nutzen für die gesamte EU bewirken, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Pläne Österreichs nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) geprüft. Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen fehlt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie gemeinsam die Finanzierungslücke schließen. Gleichzeitig stellen die Vorgaben der Mitteilung aber sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt von dem Vorhaben profitiert und etwaige Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Die Vorhaben von Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria sollen zusätzliche technologische Innovationen in Bezug auf energieeffiziente Leistungshalbleiter, erweiterte Sicherheits- und Verbindungselemente sowie Technologien für organische Verpackungen ermöglichen.
Die Kommission stellte fest, dass die Vorhaben einen erheblichen Mehrwert für das IPCEI Mikroelektronik 2018 bieten und zur Integration eines bestehenden IPCEI beitragen und diese fördern werden:
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die von Österreich geplante Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik 2018 mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Hintergrund
Im Juni 2014 legte die Kommission eine Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Projects of Common European Interest“ – „IPCEI“) vor, in der sie festlegte, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten gemäß Art 107 Abs 3 AEUV grenzübergreifende Vorhaben unterstützen können, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Dieser Rahmen soll die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Vorhaben ermutigen, die einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union leisten.
Die IPCEI-Mitteilung ergänzt andere Vorschriften über staatliche Beihilfen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die die Unterstützung innovativer Vorhaben zu großzügigen Konditionen ermöglichen.
Die IPCEI-Mitteilung wird seit 2014 auf Infrastrukturvorhaben, integrierte Vorhaben zur Förderung von Forschung und Innovation, Vorhaben im Bereich Mikroelektronik (im Dezember 2018) sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Batteriewertschöpfungskette (im Dezember 2019 und im Januar 2021) angewandt.
Nach einer im Oktober 2020 abgeschlossenen Evaluierung oder Eignungsprüfung wird die IPCEI-Mitteilung derzeit überprüft, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang zu den ökologischen und digitalen Zielen der Kommission beiträgt. Am 23. 2. 2021 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet und alle interessierten Kreise um Stellungnahmen zum Entwurf der überarbeiteten IPCEI-Mitteilung gebeten. Darin schlägt die Kommission unter anderem vor, den offenen Charakter von IPCEI weiter zu stärken (beispielsweise durch Einführung der Bestimmung, dass alle Mitgliedstaaten eine realistische Möglichkeit erhalten müssen, sich an einem im Entstehen begriffenen Vorhaben zu beteiligen).
Die Konsultation läuft acht Wochen, dh bis zum 20. 4. 2021.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.56606 über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich gemacht.
Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.