Die Kapitalerhöhung – Das gilt es bei GmbHs zu beachten
Kapitalerhöhungen nehmen in der Landschaft der Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der GmbH, stark zu. Dies ergibt sich zum einen häufig daraus, dass Start-Ups in der Rechtsform einer GmbH starten und später den Weg zur Börse suchen, wofür eine Umwandlung in eine AG samt Kapitalerhöhung notwendig ist.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Von einer Kapitalerhöhung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 29 EStG kann nur dann und insoweit gesprochen werden, als das nominelle Stammkapital erhöht wurde, nicht aber, wenn einer gesellschaftsrechtlichen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen wurde.