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BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Wiederaufnahme des Verfahrens – Ermessensübung, Betriebsverpachtung, Entnahme

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist bei (absolut wie auch im Verhältnis zu den ursprünglich festgesetzten Abgaben) geringfügigen betraglichen Auswirkungen der neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel nicht zweckmäßig.

Entscheidung: BFG 8. 7. 2019, RV/3100587/2010, Revision nicht zugelassen.

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