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stevenson
MitgliedLiebe Barbara,
ich sehe das so: eine Beistandspflicht kann´s bei einer GmbH nicht geben, da es sich um eine eigenständige juristische Person handelt (vs. Einzelunternehmer). Meines Erachtens liegt somit jedenfalls ein DV vor.
Bzgl. Entgelt sollte man in diesem Fall aber dennoch darauf achten, dass das Entgelt fremdüblich gestaltet ist (auch Blick in den KV), da bei Gesellschaftern und deren Angehörigen die Verhältnismäßigkeit immer überprüft wird – was wichtig ist für Körperschaft- und Kapitalerstragsteuerbelange.Viellicht kannst Du uns am Laufenden halten, was bei der KIAB-sache herausgekommen ist…?
LG
Stefanstevenson
Mitglied..und noch ein Nachtrag:
ich habe jetzt mal eine e-mail-Adresse bei gmx installiert. Falls Ihr also Kontaktdaten oder PM´s loswerden wollt, so könnt Ihr dies gerne unter pv-jf@gmx.at tun. Ich werde versuchen die E-Mail-Adi regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, abzurufen.
LG
Stefanstevenson
MitgliedIn den neuen LStRL (derzeit noch im Entwurf) steht, dass gegen ein km-Geld vom Wohnort weg in diesem geschilderten Fall keine Bedenken vorliegen. Mal sehen, wie sich das wieterentwickelt.
LG
Stefanstevenson
MitgliedHallo Renate und Roland,
da ich aus Wien bin, bin ich natürlich auch für ein Treffen in Wien :). Aber vielleicht ergibt sich in den anderen Bundesländern auch etwas…?
Schön, dass die Idee bei Euch Anklang findet. Wenn Familie Ortner auch dabei wäre, ist das umso besser und sicher eine enorme Bereicherung. Wennn Roland Hrn. Ortner mal fragen kann…?
Ich habe mir vorgestellt, dass wir mit dem JF vielleicht im Herbst beginnen und mal sehen, wieviele Leute kommen können.
Bzgl. des Ablaufs habe ich schon die eine oder andere Idee – aber das können wir ja zusammen in Ruhe mal durchgehen.
LG
Stefanstevenson
MitgliedHallo haribofan,
meines Erachtens: Ja, allerdings sollte ein Nachfristsetzung schriftlich vorhanden sein.
Es handelt sich dabei um eine Schmälerung des zustehenden Entgelts, das eine vorzeitigen Austritt als berechtigt erscheinen lässt.
LG
Stefanstevenson
MitgliedDanke, Martin.
Vielleicht findet oder weiß jemand ja noch andere Links 🙂
Schönes Wochenende
Stefanstevenson
MitgliedLiebe Ingrid,
da gab´s unlängst ein OGH-Erkenntnis dazu. Wie ich es in Erinnerung habe, ist die Freistellungd abei nicht automatisch mit dem Urlaubsverbrauch gekoppelt, denn: Urlaub ist gemeinsam mit dem DN zu vereinbaren. Besser daher Urlaub vereinbaren und konsumieren, Urlaubsvereinbarungs chriftlich bestätigen lassen und danach die Dienstfreistellung wirken lassen.
LG
Stefanstevenson
MitgliedGenau so geht´s..und wenn dich das Thema interessiert, freut es mich ein neues Mitglied im eraluchten Kreis der Personalverrechner begrüssen zu können 😉
stevenson
MitgliedHallo Fiby,
1. Grundlohn errechnen pro Stunde (durch den Überstundenteiler)
2. Überstundenzuschlag drauf= 1 Überstunde
Viel Glück und Erfolg bei deiner Ausbildung!
LG
Stefanstevenson
MitgliedHallo Baumi,
die kolportierten Beträge sind noch nicht fix, da noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart. Die Absegnung erfolgte derzeit „nur“ im Ministerrat und noch nicht im Nationalrat. da aber die Beträge zwischen den Regierungsparteien und den Sozialpartner akkordiert sind, scheint eine Änderung als unwahrscheinlich.
LG
Stefanstevenson
MitgliedHallo Ronnie,
bitte sieh mal auf den Beitrag von Dani vom 15.04….
LG
Stefanstevenson
MitgliedLiebe Dani,
unter „Aufrollung“ versteht man eine Glättung der Lohnsteuer über das gesamte Jahr.
Als das Standradwerk für Personalverrechner kann ich dir Ortner/Ortner, Personalverrechnung in der Praxis empfeheln. Gibt´s zweibändig und jedes Jahr neu. Dort findest du auch Beispiele und genaue Erläuetrungen zu den mannigfaltigen Anforderungen in der PV.
LG
Stefanstevenson
MitgliedArtfremdes in diesem Forum 🙂 – macht aber nix:
das ist durchaus möglich. Er kann zum Beispiel eine Betriebsstätte in Österreich haben oder aber die Lieferung/Leistung ist in Ö steuerpflichtig. Achte bitte darauf, ob nicht Reverse Charge zum Tragen kommt und BITTE: achtgeben auf die Haftung bzgl. der USt: für ausländische Unternehmer ist die in Rechnung gestellte USt direkt ans Finanzamt Graz/Stadt von dir abzuführen und nicht dem Unternehmer auszuzahlen – du haftest nämlich dafür (vgl. §27 Abs 4 UStG). Selbstverständlich kannst du dir die VSt daraus auch wiederum ziehen.
LG
Stefanstevenson
MitgliedHallo,
meines Erachtens: ja.
es geht um die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate – in beiden Fällen.
Wirf aber bitte unbedingt einen Blick in den KV!
LG
Stefanstevenson
MitgliedPuh…viele Fragen. Ich versuch mal zu antworten 🙂
Vorweg ist zu beurteilen, ob in Ö überhaupt Steuerpflicht vorliegt. Ein DBA kann nämlcih keine Steuerpflicht begründen, die es aufgrund nationaler Vorschriften nicht gibt (sog. Schrankenwirkung von DBAs). Unbeschränkte Steuerpflicht liegt dann vor, wenn die Person seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Ö hat. Wohnsitze kann es mehrere geben, gewöhnlichen Aufenthalt nur einen. Lt. BAO liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt dann vor, wenn man im Jahr über 183 tage in Österreich ist. Die Frage des Lebensmittelpunktes ist erst dann wichtig, wenn der Wohnsitz (rang 1) oder der gewöhnliche Aufenthalt (Rang 2) keine Auskunft über die Steuerpflicht geben.
Somit sollte die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht ebantwortet werden.Ist er nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so stellt sich die Frage der beschränkten Steuerpflicht, die nur zureffen kann, wenn im Inland kein Wohnsitz (der Begriff ist sehr weit gefasst) und/oder kein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt. was unter die beschränkte Steuerpflicht fällt, findest du in §98 EStG. Darunter fallen auch unselbständige Einkünfte aus Arbeit, die im Inland ausgeübt wird.
Meines Erachtens ist daher (zumindest) die beschränkte Steuerpflicht gegeben.
Was bedeutet „unmöglich“? Kann er nicht, will er nicht…? Es ist geltendes Recht (DBAs sind völkerrechtliche Verträge), das in diesem Fall die Steuern für diese tage nach Ö gehören (ohne jetzt das DBA mit China selbst überprüft zu haben). Sollte es Schwierigkeiten geben, so gibt es die Möglichkeit des Verständigungsverfahrens zwischen Ö und China.
Ich hoffe, ich konnte ein bissl Licht ins Dunkel bringen 🙂
LG
Stefan -
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