Deutscher Kreditor mit österr. UID

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  • #63656
    chklaming
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Ich hätte eine Frage bezüglich Umsatzsteuergesetz:

    Wir haben einen deutschen Kreditor, welcher auch als solcher (mit deutscher UID) bei uns angelegt ist.
    Die Rg. erhielten wir immer aus Deutschland, diese ist auch mit Erwerbssteuer eingebucht worden.

    Diesmal haben wir die Rg. jedoch mit einer österr. UID erhalten – es wurden auch 20% Steuer ausgewiesen. Die Rg. selber (also der Rechnungssteller) ist aber aus Deutschland.

    Ist dies rechtens?
    Kann ich die 20% Vorsteuer einbuchen bzw. holen?

    Liebe Grüße und DANKE für Antworten.

    CHRIS

    #69162
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Chris!

    Eigentlich gehört diese Frage ja in ein Buchhaltungsforum.
    Ich versuche, sie trotzdem zu beantworten:
    Es ist durchaus möglich, dass ein deutscher Kreditor mit österreichischer UID und österreichischer USt verrechnet, nämlich dann, wenn die Lieferung oder Leistung in Österreich steuerbar ist.
    Da kommt es auf die exakte Fallkonstellation an, die ja leider nicht bekannt ist.
    Ich empfehle, das BÖB-Forum zu benützen und dort deine Frage (bitte mit genauer Fallbeschreibung) hineinzuposten.
    Link dazu:
    http://www.boeb.at/brett6/index.php

    LG

    #69169
    stevenson
    Mitglied

    Artfremdes in diesem Forum 🙂 – macht aber nix:

    das ist durchaus möglich. Er kann zum Beispiel eine Betriebsstätte in Österreich haben oder aber die Lieferung/Leistung ist in Ö steuerpflichtig. Achte bitte darauf, ob nicht Reverse Charge zum Tragen kommt und BITTE: achtgeben auf die Haftung bzgl. der USt: für ausländische Unternehmer ist die in Rechnung gestellte USt direkt ans Finanzamt Graz/Stadt von dir abzuführen und nicht dem Unternehmer auszuzahlen – du haftest nämlich dafür (vgl. §27 Abs 4 UStG). Selbstverständlich kannst du dir die VSt daraus auch wiederum ziehen.

    LG
    Stefan

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