Hallo liebes Forum!
Ich hätte eine Frage bezüglich Umsatzsteuergesetz:
Wir haben einen deutschen Kreditor, welcher auch als solcher (mit deutscher UID) bei uns angelegt ist.
Die Rg. erhielten wir immer aus Deutschland, diese ist auch mit Erwerbssteuer eingebucht worden.
Diesmal haben wir die Rg. jedoch mit einer österr. UID erhalten – es wurden auch 20% Steuer ausgewiesen. Die Rg. selber (also der Rechnungssteller) ist aber aus Deutschland.
Ist dies rechtens?
Kann ich die 20% Vorsteuer einbuchen bzw. holen?
Liebe Grüße und DANKE für Antworten.
CHRIS