Mithelfende Familienmitglieder

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    Beiträge
  • #63632
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Leute!

    Heute habe ich wieder ein verzwicktes Problem.

    Bei einem Klienten ist die Frau beschäftigt. Nun stellt sich die Frage, ob ich ihr als mithelfendes Familienmitglied Mehrstunden, bzw. Überstunden auszahlen muss.

    Meine Chefin meint, da sie ja die Ehegattin ist, macht sie die gemeldeten Stunden und alles darüber hinaus ist Mithilfe als Familienmitglied.
    Ich glaube, dass wenn ich sie schon angemeldet habe, muss ich das Dienstverhältnis mit allen Konsequenzen behandeln. Das heißt mit Mehrstunden, Überstunden und allem Drum und Dran.

    Ich hoffe – wieder mal – dass mir jemand helfen kann. Wenn nicht: Eure Meinungen sind sicher auch sehr aufschlussreich.

    Danke im voraus.
    Dani

    #69103
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Dani,

    ich kann dich dabei nur vollinhaltlich unterstützen. Entweder ist es ein fremdübliches DV mit allen Rechten und Pflichten oder die Tätigkeit ist als eheliche Beistandspflicht gesamt anzusehen.
    Diesen Spagat, den deine Chefin da machen will, halte ich für nicht zutreffend und zusätzlich auch als gefährlich. Denn einerseits drohen SV-Nachzahlungen oder, wenn die Beistandspflicht als Argument herangezogen wird, kann das gesamte DV gekippt werden und somit keine Betreibsausgabe mehr vorliegen.

    Fazit für mich: Ganz oder gar nicht.

    LG und frohe Ostern
    Stefan

    #69478
    bar14ste
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Bis jetzt wurde im Forum nur die Mithilfe von Ehegatten behandelt. Bei mir stellt sich aber das Problem, wie es mit unentgeltlich mithelfenden Kindern, Schwiegerkindern, Eltern und Schwiegereltern aussieht. Ich bin seit gestern dabei, alle möglichen Literaturquellen zu durchforsten, habe aber nichts dazu gefunden.
    Ist die unentgeltliche und unangemeldete Tätigkeit dieser Personen überhaupt möglich? Falls ja, ist hier nach Rechtsform der Unternehmung zu entscheiden (zB familiäres Naheverhältnis bei Einzelunternehmer als Beistandspflicht ok aber bei GmbH nicht)? Falls eine Nichtanmeldung möglich ist, wie kann ich mich für den Fall einer KIAB-Prüfung rüsten?

    Ich tendiere aufgrund meiner Rechtsauffassung (Anspruchsprinzip nach ASVG-Entgeltbegriff) dazu, dass alle diese Personen angemeldet werden müssen, insbesondere dann wenn der Betrieb KV-zugehörig ist.

    Aktuell wurde der Schwiegervater eines unserer Klienten unangemeldet bei Transportfahrten von der KIAB aufgehalten und registriert. Es liegt keine Entgeltlichkeit vor. Leider ist noch keine Benachrichtigung gekommen, somit weiß ich nicht, ob die KIAB ev. nicht mehr weiterprüft aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses. Möchte mich aber für den Fall der Fälle rüsten.

    Bitte um eure Mithilfe!
    Liebe Grüße
    Barbara

    #69493
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Barbara,

    ich sehe das so: eine Beistandspflicht kann´s bei einer GmbH nicht geben, da es sich um eine eigenständige juristische Person handelt (vs. Einzelunternehmer). Meines Erachtens liegt somit jedenfalls ein DV vor.
    Bzgl. Entgelt sollte man in diesem Fall aber dennoch darauf achten, dass das Entgelt fremdüblich gestaltet ist (auch Blick in den KV), da bei Gesellschaftern und deren Angehörigen die Verhältnismäßigkeit immer überprüft wird – was wichtig ist für Körperschaft- und Kapitalerstragsteuerbelange.

    Viellicht kannst Du uns am Laufenden halten, was bei der KIAB-sache herausgekommen ist…?

    LG
    Stefan

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