stevenson

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  • als Antwort auf: freiwillige Abfertigung+Sonderzahlung #68823
    stevenson
    Mitglied

    Liebe(r) Lohn1,

    Ob dies bei der Bmgl einzubeziehen ist, ist vereinbarungsabhängig. Somit wird die Frage geregelt, wie hoch prinzipiell die freiwillige Abfertigung ist.
    Bzgl. der Frage der Bmgl bei der LSt findet sich dazu die Bestimmung in § 67 Abs 6 EStG: dabei werden nur die laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate für die Begünstigung berücksichtigt.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: KFZ-Sachbezug bei geringfügiger Beschäftigung #68771
    stevenson
    Mitglied

    Hui…das ist ja wirklich eine sensible Sache…

    Danke auch für den Hinweis!

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: KFZ-Sachbezug bei geringfügiger Beschäftigung #68755
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Viktoria,

    selbstverständlich geht das. Aber Achtung: vermutlich wird der geringfügig Beschäftigte damit zum vollversicherten Beschäftigten!

    Eventuell kann das Gehalt so angepasst werden, das Bar weniger bezahlt wird und dafür auch der SB einberechnet wird. Es stellt ja schlussendlich keine Verkürzung des Gehalts dar, sondern ist Bestandteil desselben.
    Somit könnte man theoretisch under der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: LSt-Rückforderung nach Prüfung #68754
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Brigitte,

    jetzt hab ich´s verstanden 🙂

    Wenn Du den AN mit der LSt belastest und somit weiterverrechnest, so solltest Du das vom Nettobezug abziehen oder eben im Teil der Abgaben nach dem Bruttobetrag berücksichtigen.

    Das Zitat von Dir ist so zu verstehen, dass die Lohnsteuer bei einer allfälligen Veranlagung als Vorauszahlung beim Finanzamt ggü. dem AN angerechnet werden kann und somit keine Nachforderung des Finanzamtes ggü. dem AN besteht – was logisch ist, sonst müßte er die LSt ja zweimal zahlen: einmal beim Abzug bei Dir und ein zweites Mal durch Vorschreibung des Finanzamtes. Du mußt nur darauf achten, dass der Lohnzettel hinhaut und die abgezogene LSt in der KZ 260 im L16 aufscheint.

    Personensteuern, und somit auch die LSt, ist vom steuerpflichtigen Einkommen nicht abzugsfähig, d.h. eine LSt kann nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, sonst wäre die LSt von der LSt abzugsfähig –> geht nicht. Anders sieht dies bei allfällig nachbezahlten SV-Beiträgen aus; diese haben Werbungskostencharakter.

    Liebe Grüße
    Stefan

    als Antwort auf: LSt-Rückforderung nach Prüfung #68751
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Brigitte,

    ich verstehe die Frage nicht. Was denkst Du berücksichtigen zu müssen?

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Sachbezug bei Leihauto #68700
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Andrea,
    liebe Sabine,

    ich sehe das ein wenig anders: bei einer lassischen kurzfristigen Miete (vgl. mit Dienstwohnungen) ist als Sachbezugswert der tatsächlich eingeräumte Vorteil anzusetzen. Mit Näherungswerten wird man da nicht hinkommen – und die Verleihfirma wird wohl auch nicht die Anschaffungskosten gerne rausrücken wollen. Zumal als Basis die Anschaffungskosten ja nicht richtig wären (das Auto ist älter, die Kalkulation beim Leasing ist eina andere, etc.).
    Meine Empfehlung lautet daher: Miete als Bsis für den Sachbzug und zwingend ein Fahrtenbuch führen, um die private und betriebliche Nutzung korrekt auseinanderteilen zu können. Der Privatanteil der Mitegebühr (inkl. USt) stellt somit den Sachbezug dar.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: auswärtige Berufsausbidlung von Kindern #68646
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Brigitte,

    stimmt – kein wirkliches PV-Thema…aber macht nix – so wird´s ein bissl bunter 8)

    Ich sehe das so: §34 Abs 8 EStG, also die von Dir genannte Bestimmung bzgl. Ausbildungspaschbetrag, spricht vom Wohnort – und meint damit aber den Wohnort der Eltern. Selbst wenn der Wohnort des Kindes im Ausland iegt, steht der PauschBetrag zu — so steht´s in den LStRl mit Verweis auf VwGH-Judikatur. Das ist also meines Erachtens kein Thema.

    Was Thema ist – und daarauf wird schon Bedacht genommen: wir sprechen hier von einer aussergewöhnlichen Belastung. Die muss zwangsläufig (!) entstehen. Wenn also eine gleichwertige Ausbildung im Einzugsgebite möglich ist, so besteht keine Zwangsläufigkeit – diesen Punkt würde ich noch prüfen.
    Wenn eine agB dem Grunde nach vorliegt, ist der Hauptwohnsitzwechsel des Kindes kein Problem – aus welchen Gründe, der auch erfolgen soll/muss.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Abmeldung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt #68630
    stevenson
    Mitglied

    Für mich ist es klar, dass es sich um einen Austritt handelt: Rückgabe der Arbeitsmittel – das ist mal wichtig festzuhalten.

    Und Deine Frage: ich würde sagen, es ist der Tag des Zugangs der Kündigung – somit Montag.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Pfändung bei freien Dienstnehmern #68628
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Dani,

    ich finde es toll, dass Du Deine eigenen Erkenntnisse im Forum platzierst.

    Vielen lieben Dank
    Stefan

    als Antwort auf: Kilometergeld "PAUSCHALE" #68590
    stevenson
    Mitglied

    Liebes ecoadvice-Team,

    ich seh das ganz und gar nicht rechtlich problematisch.
    Im aktuellen LSt-Protokoll 2007 wird sogar ein derartiger Fall besprochen.

    Also rechtli kein Problem, lohnsteuerlich auch nicht, sofern ein Fahrtenbuch (achten auf Ordnungsmäßigkeit!!) geführt wird. Somit bleibt diese Pauschale auch LSt-frei, wenn der tatsächliche Aufwand nicht geringer ist.

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Bescheid – Finanzamt #68571
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Daniela,

    vergiss bitte nicht uns zu schreiben, was dabei rausgekommen ist 🙂

    Danke und lG
    Stefan

    als Antwort auf: freiwillige Abfertigung bei Abfertigung NEU #68570
    stevenson
    Mitglied

    Wie jetzt ungeklärt ❓

    Ich bin fix der Meinung freiwillige Abfertigung bei Abfertigung Neu:

    SV-Frei, LST-pflichtig

    Hmmmm…hab von dem Kniff noch nix gehört 😈

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Entlassung während Probezeit #68562
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Anne,

    also wenn er nachweislich (!) gestohlen und Unterschriften gefälscht hat, so ist eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit meines Erachtens möglich.

    Nicht vergessen: eine Entlassung muss unmittelbar auf den Entlassungsgrund folgen!

    LG
    Stefan

    als Antwort auf: Pfändung und Austritt am 7.9.2007 #68550
    stevenson
    Mitglied

    hallo andrea,

    der unpfändbare betrag scheint mir höher zu sein als der auszuzahlende betrag – check das doch mal nach.

    lg
    stefan

    als Antwort auf: Hilfe! Steuerpflicht ja? #68537
    stevenson
    Mitglied

    also wenn du eine beratung in anspruch nimmst (nicht vom finanzamz, sondern von einem berater eben) da weckst du keine hunde ; verschwiegenheit ist ein zier 😉

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