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RuthTeilnehmer
Vielen Dank – und leider noch eine kleine Frage:
Wenn jemand ausschließlich geringfügige Angestelltenzeiten aufweist – werden die berücksic
Danke schön
Lg
RuthRuthTeilnehmerHallo Martin!
Ich habe nun den Versicherungsdatenauszug – die Angestellten Zeit sind sehr gut erkennbar – was ist mit zeiten für Urlaubsafindung gehören die zum Angestelltenverhältnis – oder nur zur Entgeltperiode (also bei der Einfstufung) unwichtig?Noch eine klitzekleine Frage – die Lehre die die Dame gemacht hat, wird lt. KV Handel Angestellter nicht angerechnet – ist das richtig, dass dann die ersten 3 Angestelltenjahre in BG 1 sind und dann im 4. Jahr die Einreihung in BG 2 beginnt?
Danke für deine Hilfe
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo Roland!
Danke schön – wie weiß ich, ob dies Angestellten oder Arbeiter Zeiten sind – im Gastgewerbe KV wäre ein Koch, Kellner ja Arbeiter?
LG
RuthRuthTeilnehmerBitte entschuldige – KV Elekto- Elektronikindustrie
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo!
Vielen Dank für eure Hilfe – ich hatte ein Gespräch mit einer wirklich sehr freundlichen Dame bei der GKK.
Und die Antwort lautet: die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse darf ich zusammenziehen: Zeitraum wäre hier 2-12 (auch wenn 11 Vollversicherung war) Monat 1 und 11 müssen extra ausgefüllt werden – also insgesamt 3 Meldungen – der BV Zeitraum darf zusammengefaßt werden.
LG
RuthRuthTeilnehmerDanke schön
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo Martin!
Danke für deine Antwort – d.h. es würde eigentlich bei einer Auslandsdienstreise immer etwas ausbezahlt werden müssen – auch wenn es „volle Verpflegung“ – also wirklich drei Mahlzeiten gibt (keine Brötchen – sondern Restaurant) gibt?
Abend- und Mittagessen hätte bei diesem Mitarbeiter keinen Werbecharakter – er muß seine Mitarbeiter auf den anderen Standorten „besuchen“ – die Essen sind immer mit der Geschäftsführung oder den Mitarbeitern – selten mit Kunden.
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo Roland!
Danke für deine Nachricht – eine kleine Frage noch – die Stundenkürzung im März hätte ich dann eigentlich der GKK melden müssen?
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo Roland!
Ich habe im KV Metaller Industrie das selbe „Problem“ – geringfügige ASVG Pensionisten – wie wäre die korrekte Vorgehensweise – oder ist die Zeitreduktion die einzige Möglichkeit?
LG
Ruth21. August 2007 um 10:15 Uhr als Antwort auf: Geburtenbeihilfe bei geringfügiger Beschäftigung #68489RuthTeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank – ich habe schon versucht von der GKK eine Antwort zu bekommen – vom Zuständigen für unser Beitragskonto bin ich zur Bezirksstelle der Dienstnehmerin verwiesen worden – von dort zur Stelle für Kinderbetreuungsgeld – niemand weiss, welche Höhe angemessen ist – normalerweise würde ich sagen so € 100,– / aber müßte das eventuell aliquotiert werden 😥
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo Andrea!
Vielen Dank für deine Antwort – noch eine kleine Frage, die UEL ist selbst MV-pflichtig? Mein Programm weißt hier leider nichts auf?
LG
RuthRuthTeilnehmerVielen Dank – wie sollten deiner Meinung nach die SZ berücksichtigt werden?
LG
RuthRuthTeilnehmerHallo!
Vielen Dank für die Antwort – die Schnittberechnung würde ich für die Montagezulage benötigen – würde hier das selbe wie für die Überstunden gelten?
LG
Ruth -
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