Start › Foren › Kollektivverträge › KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe
- Dieses Thema hat 9 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren, 6 Monaten von
Martin aktualisiert.
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8. September 2009 um 13:36 Uhr #64482
Ruth
TeilnehmerHallo!
Ich habe Probleme mit der Einstufung in den KV Handelsangestellte:
es gelten ja alle Angestelltenzeiten.
Was ist mit Zeiten aus dem Gastgewerbe: Kellnerin, Rezeptionisten; als Kosmetikerin und als Freiberufler?Wenn dann alle Angestellten summiert sind: und es kommen z.B. 9,5 Jahre zusammen – erfolgt die Einstufung ins 10. Jahr dann nach 1/2 Jahr?
Danke für die Hilfe
LG
Ruth10. September 2009 um 9:57 Uhr #70926Roland
TeilnehmerHallo Ruth!
Sollte es sich tatsächlich um lauter Angestelltenzeitenzeiten handeln, dann ja!
LG
10. September 2009 um 10:01 Uhr #70927Ruth
TeilnehmerHallo Roland!
Danke schön – wie weiß ich, ob dies Angestellten oder Arbeiter Zeiten sind – im Gastgewerbe KV wäre ein Koch, Kellner ja Arbeiter?
LG
Ruth11. September 2009 um 6:42 Uhr #70929Roland
TeilnehmerHallo Ruth!
Man könnte ja einen Versicherungsdatenauszug vom DN verlangen (ist mit Bürgerkarte sogar online abrufbar von der GKK-Site).
LG
13. September 2009 um 10:40 Uhr #70930Martin
Teilnehmernachtrag:..
auch ausländische angestelltendienstzeiten sind anrechenbar!
wie und ob dies feststellbar ist, überlasse ich deiner eigenen phantasie…ich habe einmal die dienstzeiten in slowenien so bewertet, als ob sie in österreich verbracht worden sind.
d.h. sekretärin angestellte, näherin arbeiterin, im zweifel angestellte. das ergebnis dann von der dienstnehmerin mit „ich bestätigte die richtigkeit…“ unterschreiben lassen.
ob auch nicht-eu länderzeiten angerechnet werden – bitte noch recherchieren.14. September 2009 um 22:54 Uhr #70935Roland
TeilnehmerServus Martin!
Danke für deine (wie immer) höchst interessanten Zusatzkommentare 😉
Tolle Ideen, die du immer wieder dem Forum lieferst!LG
23. September 2009 um 16:20 Uhr #70948Ruth
TeilnehmerHallo Martin!
Ich habe nun den Versicherungsdatenauszug – die Angestellten Zeit sind sehr gut erkennbar – was ist mit zeiten für Urlaubsafindung gehören die zum Angestelltenverhältnis – oder nur zur Entgeltperiode (also bei der Einfstufung) unwichtig?Noch eine klitzekleine Frage – die Lehre die die Dame gemacht hat, wird lt. KV Handel Angestellter nicht angerechnet – ist das richtig, dass dann die ersten 3 Angestelltenjahre in BG 1 sind und dann im 4. Jahr die Einreihung in BG 2 beginnt?
Danke für deine Hilfe
LG
Ruth23. September 2009 um 21:50 Uhr #70949Roland
TeilnehmerHallo Ruth!
Eine Urlaubsersatzleistung würde ich nicht anrechnen.
Die Einstufung sieht auch korrekt aus, allerdings kann nach 3 Jahren auch eine Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe möglich sein (je nach Tätigkeit).
LG
25. September 2009 um 9:17 Uhr #70955Ruth
TeilnehmerVielen Dank – und leider noch eine kleine Frage:
Wenn jemand ausschließlich geringfügige Angestelltenzeiten aufweist – werden die berücksic
Danke schön
Lg
Ruth27. September 2009 um 9:04 Uhr #70957Martin
TeilnehmerHallo Ruth!
Bei den Angestelltenzeiten ist das zeitliche Ausmaß unbedeutend.
= geringfügig beschäftigte Zeiten zählen ebenfalls -
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