WR/UB bei Austritt

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  • #64483
    Ruth
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem – die Stundenanzahl einer Mitarbeiterin wurde mit August von 15 h auf 20 h erhöht – im August hat sie auch gekündigt – Austritt 15. September
    Die WR und UB muß die nun vom August Gehalt berechnet werden oder von den Monaten, in denen sie noch 15 h gehabt hatte.
    Danke schön
    LG

    #70918
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ruth!

    Welcher KV? – Da liegt eventuell die Antwort.
    Ansonsten ist eine sogenannte „Misch-Sonderzahlung“ die fairste Variante.

    LG

    #70919
    Ruth
    Teilnehmer

    Bitte entschuldige – KV Elekto- Elektronikindustrie
    LG
    Ruth

    #70925
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ruth!

    Schau dir bitte genau untenstehenden § 12a Abs. 2 aus dem Angestellten-KV an.
    Auch wenn die Definition für einen Übertritt von Voll- auf Teilzeit (oder umgekehrt) spricht, ist diese Bestimmung mE auf jeden Fall auch bei unterschiedlichem Teilzeit-Stundenausmaß anzuwenden.
    Somit ist tatsächlich die fairste Variante, die Misch-SZ, anzuwenden.

    (2) Für Arbeitnehmer, die während des Kalenderjahres von einer Vollzeitbeschäftigung in
    eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt übertreten, setzt sich das 13. und 14. Monatsgehalt
    jeweils aus dem der Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechenden Teil des 13. und
    14. Monatsgehaltes vor dem Übertritt und dem entsprechenden Teil nach dem Übertritt
    (Auszahlungsmonat) zusammen. Wurde das 14. Gehalt bereits vor dem Übertritt ausgezahlt,
    ist eine Nachrechnung zum Zeitpunkt der Auszahlung der Weihnachtsremuneration
    vorzunehmen, wobei die Differenz nachgezahlt wird bzw. der zuviel erhaltene Betrag mit
    der Weihnachtsremuneration gegenverrechnet wird oder zurückzuzahlen ist.

    LG

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