NathRiz

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Üst Gastgewerbe #69501
    NathRiz
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    Hallo Sandra,

    wenn jemand 14 Stunden am Tag an 6 Tagen pro Woche arbeitet, macht er ja 84 Stunden pro Woche.
    Bei den 61 Überstunden im Monat sind ja nur 54 Stunden pro Woche abgegolten. Sprich, den Diensnehmer fehlen 30 Stunden pro Woche, für welche er nicht entlohnt wird.
    Achtung: bezüglich der 14 Stunden könnte der Betrieb auch Probleme mit dem Arbeitsinspektoriat bekommen.

    als Antwort auf: Drittschuldnererklärung #69084
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo,

    am Besten beim Finanzamt anrufen, was sie wollen!

    als Antwort auf: Privatkonkurs – Pfändung #68668
    NathRiz
    Teilnehmer

    Ich habe mir damals die Mühe gemacht, bei allen Betreibenden anzurufen und mitzuteilen, dass das Geld an den KSV überwiesen wird.
    Wenn ich mich auch noch recht erinnere habe, habe ich auch beim KSV selbst angerufen, da ich mich auch nicht ausgekannt habe.
    Irgendwie wurde auch ein Schreiben an die einzelnen Betreibenden dann übermittelt.
    Ich weiss aber nicht mehr, bei welchem DN ich es hatte, deswegen kann ich dir auch nicht nachschauen.
    Hätte dir gerne genauestens weitergeholfen, aber probiers mal mit herumtelefonieren.

    als Antwort auf: Arbeitslosenversicherungbeitrag Rückverrechnung #68561
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo Romana,

    eure Lohnverrechnungssoftware macht sichs ja leicht.
    Bei uns wurde das alles vom LV – Programm automatisch gemacht.

    als Antwort auf: Tod eines Dienstnehmers #68479
    NathRiz
    Teilnehmer

    wenn man sich ganz unsicher ist, kann man ja noch bei den prüfern der tgkk oder beim fa nachfragen, die helfen einem da eigentlich immer weiter. 🙂

    als Antwort auf: MV-Ende #68431
    NathRiz
    Teilnehmer

    lt. BMVG Fragen Antworten Katalog:
    Wird das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab diesem Zeitpunkt Beitragsgrundlage nur mehr das fortgezahlte Entgelt. (keine zusätzlich fiktive Bemessungsgrundlage)

    als Antwort auf: Rückerstattung AUVA-Beitrag #68430
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich kontrolliere die AUVA Beiträge eigentlich immer.

    Bei Arbeitsunfall oder Freizeitunfall nehme ich den Betrag, welcher auf dem AUVA Formular steht und multipliziere ihn mit 58,34%.
    Bei Krankheit nehme ich auch den Betrag welcher auf dem AUVA Formular steht, aber erst ab dem 11. Kalendertag und multipliziere dann mit 58,34%. Beispiel: Ein AN war 15 Kalendertage krank. Betrag lt. Formular / 15 x 5 x 58,34% = Rückerstattung.

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