Üst Gastgewerbe

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    Beiträge
  • #63826
    Sandra Graus
    Mitglied

    Hallo,
    stehe gerade vor einem Denkproblem…..

    Ein DN im Gastgewerbe arbeitet lt. Stundenzettel von 11.00 – 14.00 und von 16.00 bis 02:00 = 14 Stunden (6 Tage Woche)
    Er wird mit einem Üst Pauschalen entlohnt von 61 ÜsT entlohnt – aufgrund der Anmeldung
    Bei einem Austritt aliquotieren meine Kollegen 61/30 x der Tage für den lfd Bezug.
    Meiner Meinung nach ist das falsch, ich denke man muss schon nach den tatsächlichen Stunden abrechnen. (Deckungsprüfung!)
    Oder bin ich ja komplett falsch?
    Danke für eure Hilfe
    Sandra

    #69501
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo Sandra,

    wenn jemand 14 Stunden am Tag an 6 Tagen pro Woche arbeitet, macht er ja 84 Stunden pro Woche.
    Bei den 61 Überstunden im Monat sind ja nur 54 Stunden pro Woche abgegolten. Sprich, den Diensnehmer fehlen 30 Stunden pro Woche, für welche er nicht entlohnt wird.
    Achtung: bezüglich der 14 Stunden könnte der Betrieb auch Probleme mit dem Arbeitsinspektoriat bekommen.

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