Rückerstattung AUVA-Beitrag

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    Beiträge
  • #63333
    AS1982
    Teilnehmer

    Hallo…

    Generell eine Frage, kontrolliert ihr den Betrag, den Ihr von der AUVA rückerstattet bekommt, und wenn ja wie?

    Den es werden ja bekanntlich nur 50% des EFZ-Betrages bezahlt und die SZ wird nur pauschal berechnet.

    Ich find leider keinerlei Hinweise wie die AUVA den Rückerstattungsbetrag berechnet.

    Besten Dank für eure Hilfe…

    AS1982

    #68430
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich kontrolliere die AUVA Beiträge eigentlich immer.

    Bei Arbeitsunfall oder Freizeitunfall nehme ich den Betrag, welcher auf dem AUVA Formular steht und multipliziere ihn mit 58,34%.
    Bei Krankheit nehme ich auch den Betrag welcher auf dem AUVA Formular steht, aber erst ab dem 11. Kalendertag und multipliziere dann mit 58,34%. Beispiel: Ein AN war 15 Kalendertage krank. Betrag lt. Formular / 15 x 5 x 58,34% = Rückerstattung.

    #68432
    AS1982
    Teilnehmer

    darf ich fragen wie du gerade auf den Prozentsatz kommst?

    Danke inzwischen

    LG AS1982

    #68435
    AS1982
    Teilnehmer

    Guten Morgen NathRiz.

    Kann ich dich für meinen Fall missbrauchen?

    Ich hab eine Arbeiterin die vom 11.09.06-05.02.2007 wg.Krankheit ausfiel.
    der EFZ zu 100% erfolgte vom 11.09.06-28.11.2006 (Betrag lt.Formular € 2.663,04) 50% vom 29.11.-29.12.06 (Betrag lt.Formular € 537,28)

    Irgendwie komm ich durch deine Berechnung nicht auf den Auszahlungsbetrag (=€ 1.042,28)

    Vielleicht kannst mir ja helfen, wäre dir sehr Dankbar!

    LG AS1982

    #68436
    andrea78
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    in der EFZ-Zuschussverordnung steht bei Höhe des Zuschusses:

    § 4. (1) Die Zuschüsse betragen 50 % zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in der Höhe von
    8,34 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlungen),

    darum der Prozentsatz.

    Hat der Dienstnehmer während des Krankenstandes wieder ein neues Arbeitsjahr begonnen?

    Lg Andrea

    #68437
    AS1982
    Teilnehmer

    Mensch Gott, hab das doch gerade gestern gelesen, nen Fall wo auch ein Wechsel des Arbeitsjahres drin war 🙂

    So stimmts natürlich, danke für deine Hilfe…

    LG AS 1982

    #68438
    andrea78
    Teilnehmer

    Bitte sehr gern! 😀

    Schönen Arbeitstag, lg Andrea

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