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LydiaTeilnehmer
Vielen herzlichen Dank!!!
LydiaTeilnehmerHallo meine Lieben,
gibt es hierzu schon Neuigkeiten?
Im Internet habe ich leider auch nichts gefunden, vielleicht weiß hier jemand was näheres?
Vielen herzlichen Dank 😉
Ganz liebe Grüße,
Lydia15. Oktober 2012 um 15:50 Uhr als Antwort auf: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses #73348LydiaTeilnehmerVielen, viele herzlichen Dank für die Info.
Hatte ich auch eigentlich immer so gemacht, nur habe ich jetzt wo gelesen, dass die Drittschuldnererklärung auf alle Fälle abgegeben werden muss, auch wenn der Dienstnehmer nicht mehr beschäftigt ist.
Nochmals Dankeschön!!!
Lg Lydia
LydiaTeilnehmerLiebe Gaby,
nein, kein BV-freies Monat.
„Wird innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen, setzt die Beitragspflicht mit dem ersten Tag dieses Arbeitsverhältnisses ein (§ 6 Abs. 1 BMSVG).“
Lg, Lydia
LydiaTeilnehmerDANKE!!!
LydiaTeilnehmerVielen herzlichen Dank!
lg Lydia
LydiaTeilnehmerVielen Dank!
Ich war mir da nicht so sicher, habe es aber fast befürchtet 🙂
lg Lydia
LydiaTeilnehmerHallo,
wenn ein Außendienstmitarbeiter mit Firmenpkw (Sachbezug) mit dem Auto in den Betrieb fahren MUSS um dann weiter auf Kundenbesuche zu fahren, kann er dann das große Pendlerpauschale beantragen?
Danke!
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