Dienstgeberabgabe geringfügig Beschäftigte

Startseite Foren Außerbetriebliche Abrechnung Dienstgeberabgabe geringfügig Beschäftigte

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #64851
    Lydia
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    ich habe ein Frage bezüglich der Dienstgeberabgabe:

    Werden für die Bemessung DN und fDN zusammengezählt oder getrennt betrachtet (da ja zwei Beitragsnummern)?

    Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    Danke und lg, Lydia

    #71798
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Lydia!

    Im Arbeitsbehelf der GKK (ist auch auf der Homepage zu finden) findet sich folgender Absatz:

    Dienstgeberabgabe – für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24
    Hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe der monatlichen
    allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen
    und freie DienstnehmerInnen) im Kalendermonat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache
    der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2010 € 549,50), hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber
    – zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,4 % – eine pauschalierte Abgabe in der
    Höhe von 16,4 % zu entrichten.

    Viele Grüße

    Biggi

    #71807
    Lydia
    Teilnehmer

    Vielen herzlichen Dank!

    lg Lydia

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.