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11. Oktober 2013 um 18:47 Uhr als Antwort auf: Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe #73674
IT-Techniker
TeilnehmerIn unserem Betrieb schon. Nächtigungskosten fallen keine an, aber Entfernungszulage schon, weil keine Rückkehr zum Wohnort möglich.
5. Oktober 2013 um 18:59 Uhr als Antwort auf: Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe #73671IT-Techniker
TeilnehmerJa, steht ihnen zu, sagt ja der KV klar (wenn Nächtigung ausser Haus) . Und Mitarbeiter die keine Rechnung vorlegen müssen einen Nächtigungsbeweis bringen, dann steht denen die Nächtigungspauschale steuerfrei zu.
IT-Techniker
TeilnehmerDanke, stimmt.
IT-Techniker
TeilnehmerNeue Überlegung, es wäre doch vertraglich möglich die Reisediäten auf z.B. 70.- festzulegen. Dann würde das steuerfrei Überschrittene nur LSt-pflichtig werden. Dies würde netto eine Erhöhung der Reisediäten bedeuten.
Geh ich da richtig in der Annahme?
IT-Techniker
TeilnehmerDanke. Soweit ist mein Wissenstand auch. Ich dachte nur etwas übersehen zu haben.
L.G.IT-Techniker
TeilnehmerDAnke.
IT-Techniker
TeilnehmerHallo.
Vorerst danke für die Antwort.Fakt ist das die Dienstreise auf Weisung des Arbeitgebers stattfindet (Seminar),und nicht am ständigen Betriebsort stattfindet.Die Reise muss auch schon Sonntags angetreten werden,da sonst kein pünktl. erscheinen am Montag möglich wäre.
Ist diese Zeit jetzt wirklich in ihrer Freizeit zu absolvieren?IT-Techniker
TeilnehmerD_Doris wrote:Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe folgendes Problem:
Wie die Anmeldung am Magistrat erfolgte, ist unklar, denn normalerweise benötigt man für eine Hauptwohnsitzmeldung die Bestätigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.LG Doris
Meldepflicht besteht immer.Und man kann sich überall einfach anmelden,es wird nämlich leider nicht überprüft.Meldezettel werden fast überall gebraucht,z.b. für Mobiltelefonanmeldungen,etc.
IT-Techniker
TeilnehmerHallo.
hast du auch eine Quelle? Wäre interessant.IT-Techniker
Teilnehmerfrei.
m.f.g.
IT-Techniker
Teilnehmerab 1.1.2011 sowieso vorbei,lt. obersten VGH
IT-Techniker
TeilnehmerWie gesagt,Auszahlen kann man immer,steuerrechtlich ist eine andere Frage.Aber Ausland ist immer steuerfrei,solange nicht innerhalb 120km.
IT-Techniker
TeilnehmerHallo.
Ob Anspruch oder nicht hängt vom Dienstvertrag ab.Grundsätzlich ja,da ja die Dienstreise erst mit Rückkehr nach Österreich endete.Sicherlich hatte er ja auch Hotelkosten,oder hat er rechtzeitig ausgecheckt?
Steuerfreiheit der Bezüge ist eine andere Frage.IT-Techniker
TeilnehmerAn – u. Abreise,Nächtigung u. Entfernung vom Wohnort.
Detto wie oft du diesen Ort besuchst,wegen der 5 Tageregel.17. Januar 2010 um 19:33 Uhr als Antwort auf: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate #71238IT-Techniker
TeilnehmerSeit wann zählt das im Ausland?
Zählt vielleicht die 120km Grenze auch im Ausland? -
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