Ich bitte um Eure Hilfe, kann nicht mehr klar denken …
Es geht darum, dass einige Mitarbeiter in ein anderes Bundesland entsandt werden, um dort Montagearbeiten zu verrichten. Die Nächtigung in einer Pension wird von der Firma bezahlt. Freitags fahren sie immer nach Hause. Wieviel beträgt nun die Entfernungszulage, die ihnen tägl. zusteht? Lt. KV beträgt die große EZ EUR 42,05 wenn die Beschäftigung ausserhalb des ständiges Betriebes eine Nächtigung ausser Haus erfordert. Aber wie ist das zu verstehen? Trifft das auch zu, wenn die Firma für die Nächtigungskosten aufkommt?
Aber wie ist das dann bei Mitarbeiter, die privat eine Unterkunft haben (also keine Rechnung vorlegen)? Steht da auch die große EZ zu?
Ich bin für jeden „Lichtblick“ dankbar!!!
Lg. Conny