Entfernungszulage eisen- und metallverarb. Gewerbe

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    Beiträge
  • #65676
    scheico
    Mitglied

    Ich bitte um Eure Hilfe, kann nicht mehr klar denken …
    Es geht darum, dass einige Mitarbeiter in ein anderes Bundesland entsandt werden, um dort Montagearbeiten zu verrichten. Die Nächtigung in einer Pension wird von der Firma bezahlt. Freitags fahren sie immer nach Hause. Wieviel beträgt nun die Entfernungszulage, die ihnen tägl. zusteht? Lt. KV beträgt die große EZ EUR 42,05 wenn die Beschäftigung ausserhalb des ständiges Betriebes eine Nächtigung ausser Haus erfordert. Aber wie ist das zu verstehen? Trifft das auch zu, wenn die Firma für die Nächtigungskosten aufkommt?

    Aber wie ist das dann bei Mitarbeiter, die privat eine Unterkunft haben (also keine Rechnung vorlegen)? Steht da auch die große EZ zu?

    Ich bin für jeden „Lichtblick“ dankbar!!!

    Lg. Conny

    #73671
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Ja, steht ihnen zu, sagt ja der KV klar (wenn Nächtigung ausser Haus) . Und Mitarbeiter die keine Rechnung vorlegen müssen einen Nächtigungsbeweis bringen, dann steht denen die Nächtigungspauschale steuerfrei zu.

    #73672
    scheico
    Mitglied

    Dann ist es also egal, ob die Firma Nächtigungskosten übernimmt oder nicht, die große Entfernungszulage steht so und so zu?

    #73674
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    In unserem Betrieb schon. Nächtigungskosten fallen keine an, aber Entfernungszulage schon, weil keine Rückkehr zum Wohnort möglich.

    #73797
    DK26
    Teilnehmer

    Es fallen auf alle Fälle die großen Entfernungszulagen an, unabhängig davon ob die Firma die Nächtigung bezahlt. Vorsicht nur an An- und Abreisetagen. Wenn die Mitarbeiter z.B. am Freitag vor 17 Uhr zurückkommen, fällt nur die mittlere Entfernungszulage an.

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