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IT-Techniker
TeilnehmerTaggeld Ausland beginnt mit Grenzübertritt(7:25) und endet mit Grenzübertritt(18:00).
Also 4/3,weil jedes angefangene 1/3 zählt.Allerdings vom Tagsatz Kroatien (€26,80)
Alles andere ist Taggeld Inland,1/3 vor Grenzübertritt u. 1/3 nach Grenzübertritt(18:00)
Im besagten Fall kann man daher mehr als 1 Taggeld verrechnenIT-Techniker
Teilnehmerich tippe auf die Legaldefinition.
Ein Geschäftsführer unterliegt keinem KV !Daher ist die Dienstreise nicht geregelt.
IT-Techniker
Teilnehmerlydia54 wrote:Wenn ein Monteur bereits über einen Monat auf Auslandsmontage ist, und bereits lohnsteuerfrei abgerechnet wird, ist dann ein Krankenstand (auch wenn er im Inland zum Arzt geht) steuerfrei wenn der Monteur gleich nach dem Krankenstand wieder wegfährt? Ist es egal wie lange der Krankenstand dauert?lg
Lydiakurz und. bündig,JA!.
IT-Techniker
TeilnehmerAuch ich bin der Meinung,das Arbeitnehmer,die vorwiegend im Aussendienst tätig sind,dies bei der Einstellung wussten,und dementsprechend andere Gehälter aushandelten.
Nachträglich noch auf Diaten zu pochen,finde ich als steuerpflichtigen Vorteil.
Diäten sollen ja nur denen zugute kommen,die villeicht ein paar mal in ihrer Dienstzeit auswärtig arbeiten.
IT-Techniker
TeilnehmerDas FA sieht es genauso.
Die lohngestaltende Vorschrift meint,das nur vorüpbergehende Arbeiten ausserhalb der Dienststätte als Dienstreise zu behandeln sind.
Dieser Fall ist auch im Metaller-KV so.Sieht also für eure „Reisenden“ nicht gut aus.
15. Januar 2008 um 7:28 Uhr als Antwort auf: Dienstreise: Kilometergeld und/oder Pendlerpauschale? #68869IT-Techniker
TeilnehmerSoweit mir bekannt,gilt ein Durchfahren auch als Dienstreisebeginn.
Aber Pendlerpauschale bekommt man ja für mind. 10 Fahrten Wohnort-Betriebsstätte,also würde ich meinen,das man vom Wohnort aus,diese 2 Reisen starten kann.IT-Techniker
Teilnehmerwenn der betrieb nicht der kammer angehört,gilt der KV nicht,da nicht mitunterzeichnet.
z.b. Installatuere in Wien haben KV nicht unterzeichnet.Damit sollte nur die Legaldefinition gelten.
IT-Techniker
Teilnehmerdanke!
genau den habe ich verbissen gesucht.danke nochmals.
IT-Techniker
Teilnehmerdanke.
das dachte ich mir auch,will aber schlafende hunde nicht wecken.
m.f.g.IT-Techniker
Teilnehmerhallo.
ich bin in österreich steuerpflichtig(lebensinhalt hier),aber schon länger als 2 jahre ununterbrochen in ungarn tätig.
ich habe seitdem nie steuer in österreich bezahlt(LV war der meinung,ab 30 tagen steuerfreiheit),und habe erst durch zufall gelesen das man max. 183 tage steuerfrei sein kann.danach besteht steuerpflicht.wo weiss ich nicht,ungarn od, österreich?IT-Techniker
Teilnehmerkann mir wer das übersetzen?
Diese Bestimmung bewirkt ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen eine (inländische) Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland (begünstigte ausländische Vorhaben) im Zusammenhang stehen und deren Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Zur Veranlagung bei Bezug von derartigen Einkünften siehe Rz 119 bei § 3 Abs. 3 EStG 1988.
m.f.g.
IT-Techniker
TeilnehmerHallo.
Danke.Ausland ist Ungarn.
Aber bin ich verpflichtet steuer zu zahlen?
muss das nicht mein arbeitgeber? wenn nicht,wie zahle ich im ausland die steuer?ich lese immer etwas von 183 tage-regel.danach bin ich wieder in österreich steuerpflichtig.
ich kenn mi nimmer aus. -
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