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ingridB aktualisiert.
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11. Juni 2006 um 20:37 Uhr #62690
ingridB
TeilnehmerLiebe Kollegen!
Ich habe folgenden Fall.
DG Kündigung per 31.12.2002 wurde angefochten. Das Arbeitsgericht entschied jetzt zu Gunsten des DN.Entgeltzahlung von 01.01.2003 bis 31.05.2004 ist zu zahlen. (Außerdem SZ, weitere Abfertigung, Jubiläumsgeld und UE). Der DN ist mit 01.06.2004 in Pension.
1. Der DN ist inzwischen über 60 Jahre alt. Kann DB-Freiheit angenommen werden?
2. Nach einer telefonischen Auskunft eines Beitragsprüfers der WGKK gibt es hier die Besonderheit, dass in einem solchen Fall die UE die Pflichtversicherung nicht verlängert (weil Pensionsantritt) und daher keine SV-Pflicht vorliegt. Ich konnte dazu nichts finden.
Herzlichen Dank, wenn jemand dazu etwas weiß.
Ingrid12. Juni 2006 um 7:22 Uhr #66939W.Ortner
MitgliedLiebe Ingrid,
zu Ihrer Frage Nr.1:
DB/DZ entfällt nach Vollendung des 60.Lebensjahres. Wird das 60.Lebensjahr erst während des Monats vollendet, gilt der Entfall ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats. Sofern dieser Umstand in der Zeit 01.01.2003 bis 31.05.2004 eingetreten ist, ist die Befreiungsbestimmung für die Zeit nach Vollendung des 60.Lebensjahres zu berücksichtigen. Ist dieser Umstand ab 01.06.2004 eingetreten, demnach nicht.
Zu Ihrer Frage Nr.2:
Nur bei Tod des Dienstnehmers kommt es bei Verrechnung einer Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung.
Konnte der Beitragsprüfer der WGKK seine Aussage begründen? Fragen Sie Ihn, auf welche Gesetzesstelle, Aussage in den E-MVB usw. er sich beziehen kann.Liebe Grüße
W.Ortner12. Juni 2006 um 15:34 Uhr #66940ingridB
TeilnehmerLieber Herr Ortner!
Da hab ich ja wieder schöne Auskünfte von den zuständigen Stellen erhalten.
Am FA hatte man mir gesagt, dass die DB-Befreiung NICHT zutrifft und hat den FLAG zitiert (Ich bin leider erst morgen wieder in der Kanzlei und kann nichts Näheres aus dem Gedächtnis wiedergeben. Möglicherweise §41/4f? Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. ?) Die DNin ist im Mai 2004 sechzig geworden und mit Juni deshalb in Pension gegangen.
Aber der LSt-Prüfer hat wenigstens gemeint, ich solle am Besten eine schriftliche Anfrage machen. Das hab ich auch schon getan. Die Frage ist nur, wann ich darauf Antwort erhalten werde. Die Vergleichszahlung musste ja schon bezahlt werden. Es gab natürlich eine Frist.
Bei der WGKK hat mir dieser Beitragsprüfer das allerdings ganz ohne Zweifel so gesagt. Ich werde ihn nochmals anrufen und nachfragen.
Recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Ingrid Bladeck -
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