Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Vergleichszahlung 2. Teil UE-SV pflichtig !
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 6 Monaten von ingridB aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
19. Juni 2006 um 9:16 Uhr #62700ingridBTeilnehmer
Liebe Kollegen!
Fortsetzung meiner Vergleichssache.
Die ursprüngliche telefonische Auskunft eines Beitragsprüfers wonach eine UE die unmittelbar vor Pensionsantritt abzurechnen ist, wäre SV-frei, wurde nun definitiv von diesem Prüfer NICHT bestätigt. (Es gäbe angeblich nur intern ein Agreement die UE ohne Pflichtversicherung bei einer späteren Prüfung unberücksichtigt zu lassen, um dem DN das Ruhen der Pension zu ersparen !?!? – klingt meiner Meinung nach recht seltsam)
Inzwischen wurde aber leider schon an die DN ausbezahlt! (ohne SV-Abzug)
Nun hat dieser Prüfer noch eine rettende Idee gehabt, für die ich mich allerdings auch nicht wirklich begeistern kann. Er hat mir den Vorschlag gemacht, ich solle („halt nicht ganz richtig“) die UE als Urlaubsablöse abrechnen. Die DN liegt über der Höchstbemessungsgrundlage und so könnte die Sache so bleiben wie sie ist.
Das kann doch bei einer Prüfung auch nicht halten. Im Vergleich des Arbeit- und Sozialgerichtes wurden die einzelnen Bezugsteile definitiv auf den Cent genau angeführt.
Vl gibt es noch einen Rat für mich.
Ingrid
19. Juni 2006 um 14:11 Uhr #66966ClaraTeilnehmerHallo Ingrid,
also aus meiner Sicht ist in dem Fall wohl wirklich nicht mehr viel zu retten. Vor allem deshalb, weil im gerichtlichen Vergleich die Beträge konkret angeführt sind. Man kann da also nachträglich nichts mehr umwidmen.
Ärgerlich ist die Vorgangsweise des Beitragsprüfers aber schon ein wenig. Dass die UEL das Ruhen der vorzeitigen Alterspension bewirkt, ergibt sich relativ klar aus dem Gesetz. Die ursprüngliche Auskunft war daher mit Sicherheit bedenklich, und auf eine GKK-interne „Toleranzregelung“ kann man sich im Ernstfall nicht berufen.
Die Idee mit der Urlaubsablöse würde sicher auch nicht halten, denn es ist gängige Ansicht der GKKs, dass eine Urlaubsablöse, die bei bevorstehender Beendigung oder nach Beendigung des DV bezahlt wird, eine Gesetzesumgehung darstellt.Liebe Grüße,
Clara20. Juni 2006 um 8:19 Uhr #66979ingridBTeilnehmerHallo Clara!
Vielen Dank für deine Stellungnahme. Ich sehe das auch so, dass das mit der Urlaubsablöse erst recht unhaltbar ist. Ich habe dem DG diesen Fehler bereits „gebeichtet“. Die gegnerische Rechtsanwältin verlangte nämlich mittlerweile schon eine detailierte Abrechnung um kontrollieren zu können. Der DG hat mir erklärt, dass nun nach dem glücklichen Ende der ganzen Sache die DNin sehr kooperativ ist und den zuviel erhaltenen Betrag gerne rücküberweisen will. Auch sie möchte gerne einen korrekten Abschluß der ganzen Sache.
Vielleicht gibt´s ja noch eine Fortsetzung , wenn ich nun beginne mit allen Formularen usw. die ganze Sache an die Behörden (WGGKK, FA und AMS) zu melden. Personalverrechnung war immer schon meine Leidenschaft und ist extrem spannend.
Liebe Grüße
Ingrid -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.