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elch77
TeilnehmerHallo Roland,
das Thema kocht gerade wieder auf.
Darf ich dazu die Frage etwas anders stellen bzw haben sich auch die Parameter etwas verändert.Annahme:
Der AG least ein Auto mit Kaufpreis von (über) 40.000.
Leasingrate ca. 1.000 monatlich, realistischer (!) Restwert nach 3 Jahren 15.000.
Für diese 15.000 verkauft der AG nach drei Jahren das KFZ an den AN.
Während der 3 Jahre zahlt der AN 600 monatlich Kostenbeitrag an den AG.Folge:
Damit müsste das Thema Sachbezug doch erledigt sein, oder?
Auch wenn die tatsächlichen monatlichen Kosten (Leasingraten, Betriebskosten) höher als 600 liegen.
Entstehen sonst irgendwelche zusätzlichen Kosten auf Seiten des AG oder AN?
Fahrtenbuch ist wegen vollem SB hinfällig, also könnte der AN das KFZ auch ausschließlich privat nutzen?Ich bin schon im Vorhinein für eine Antwort dankbar.
Harry.
elch77
TeilnehmerEntschuldigung, dass ich mich erst jetzt für die ausführliche Info bedanke. Ich habe abgewartet, ob ich von dem Betroffenen noch eine aktuelle Information bekomme. Anscheinend (soweit es aus dem Lohnzettel ersichtlich ist), werden pro Arbeitstag jeweils 17 Euro frei behandelt, der Rest pflichtig. Das müsste meiner Meinung nach dann korekt sein.
Ich war nur überrascht, dass diese Regelung schon so lange gilt. Ein „Vergleichs-Lohnzettel“ war vom Herbst 2008 – damals wurde schon so abgerechnet.Danke noch einmal für die Hilfe!
Harry.
elch77
TeilnehmerGuten Morgen und vielen Dank!
Das heißt in diesem Fall, dass die Steuerfreiheit dann gegeben wäre, wenn der Handels-KV, dem der Fahrer unterliegt, diese Diäten regelt?
Die „Fahrtätigkeit“ ist ja defintiv gegeben….Harry.
elch77
TeilnehmerEigentlich alles klar,
vielen Dank!
elch77
TeilnehmerVielen Dank trotzdem!
Harry.
elch77
TeilnehmerHallo Roland,
ich meine, ob es eine Konstellation mit Firmenwagen gibt, bei welcher der AG Vorteile lukriert. Der AN darf dabei nicht draufzahlen.
Vielleicht irgendwie in der Richtung Kostenbeteiligung, indem der AN alle Kosten (außer Anschaffung oder Leasing) selbst bezahlt. Dadurch müsste der Sachbezug doch sinken bzw gegen Null gehen. Der AG würde sich zumindest die Lohnnebenkosten sparen.Ich weiß – eine etwas unpräzise Formulierung…
Der Hintergrund ist der, dass es für den AN von Vorteil wäre, wenn er einen Firmenwagen hätte (sagen wir mal, aus „persönlichen“ Gründen). Es darf aber den AG nichts (zusätzlich) kosten bzw wäre ein Vorteil für den AG natürlich der optimale Aufhänger.
Harry.
elch77
TeilnehmerAlso in diesem Fall 6 Tage.
Vielen Dank!
22. Juni 2010 um 6:58 Uhr als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung Vollbeschäftigung / geringfügig #71725elch77
TeilnehmerDanke für den Tipp, trifft aber nicht zu.
Harry.2. Juni 2010 um 16:44 Uhr als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung Vollbeschäftigung / geringfügig #71686elch77
TeilnehmerVielen Dank!
Hilft mir zwar nicht weiter, aber wenigstens habe ich mal gewusst, wie es ist….
Harry.
elch77
TeilnehmerHallo Mathias,
vielen Dank!
Jetzt rieselt es schön langsam wieder – das habe ich doch schon mal alles gehört.
Schlimm, wie schnell man etwas vergisst, wenn man nichts mehr damit zu tun hat.Harry.
elch77
TeilnehmerVielen Dank,
das waren Argumente, an die ich eigentlich gar nicht gedacht hatte. Ich glaube zwar in diesem Fall nicht, dass etwas „Absichtliches“ passiert, aber man weiß ja nie.
Wird UEL eigentlich mit 6% versteuert, wegen des Zusammenhanges mit dem Austritt?Achja, ich muss noch sagen, dass ich kein Lohnverrechner bin. Sonst würde ich mich noch mehr schämen, als ich ohnehin schon muss.
Harry.
elch77
TeilnehmerNochmal vielen Dank!
Die eigentliche kritische Frage der Beweislast wurde von dir ja erklärt. Die Aussagen der Zeugen gelten sicher auch beim wiederholten Mal (um das es ja geht) und dann hoffentlich auch als Beweis für eine gerechtfertigte Entlassung. Wie gesagt: Hoffentlich!Harry.
elch77
TeilnehmerVielen Dank für die umfassende Antwort. Da sind ja „unsere“ Chancen noch schlechter. Und wie man den Beweis antreten kann (oder muss), ist überhaupt nicht geregelt. Ob man da mit Zeugenaussagen weit kommt?
Harry.
elch77
TeilnehmerVielen Dank für eure Hilfe.
Also kein großartiges Sparpotenzial enthalten. Im Gegenteil……Harry.
elch77
TeilnehmerHallo Martin,
zu behaupten, dass alles klar wäre, das wäre schwer gelogen.
Ich muss also als österreichische Firma die Lohnverrechnung für ein Manderl nach D auslagern? Und dann auch noch mit deutscher Versicherung und FA abrechnen?
Gilt das nur, wenn der Dienstnehmer ausschließlich oder überwiegend in D arbeitet?
Wir haben nämlich einige Deutsche, die in Österreich für uns arbeiten (SV in A, Steuer in D). Und wir haben auch Österreicher, die manchmal in D für uns arbeiten (SV und Steuer sowieso in A).Harry.
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