Startseite › Foren › Sachbezug › Firmenauto – Vorteil für den Arbeitgeber
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 12 Jahren, 7 Monaten von elch77 aktualisiert.
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28. September 2010 um 15:38 Uhr #64915elch77Teilnehmer
Liebes Forum,
ich habe alle Beiträge über die Sachbezüge gesichtet, aber die Antwort auf folgende Frage nicht gefunden:
Gibt es eine „Variante“ einer Firmenwagennutzung, bei dem ein eindeutiger Vorteil für den AG vorliegt? Natürlich soll der AN nicht benachteiligt werden, aber für diesen wäre ein Nullsummen-Spiel in Ordnung. Der mögliche Preis eines KFZ (aber auf den würde es wahrscheinlich ohnehin nicht ankommen) beträgt ca 30.000 Euro. Jede Möglichkeit, den Sachbezugswert zu beeinflussen (zB Zuzahlungen), wäre generell denkbar.
Das AN-Gehalt liegt weit über der HBGL.Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort!
Harry.
28. September 2010 um 20:45 Uhr #71968RolandTeilnehmerServus Harry!
Ich fürchte fast, dass ich die Frage nicht verstanden habe.
Vorteil für den Arbeitgeber? – Was meinst du jetzt damit konkret?LG
1. Oktober 2010 um 15:04 Uhr #71975elch77TeilnehmerHallo Roland,
ich meine, ob es eine Konstellation mit Firmenwagen gibt, bei welcher der AG Vorteile lukriert. Der AN darf dabei nicht draufzahlen.
Vielleicht irgendwie in der Richtung Kostenbeteiligung, indem der AN alle Kosten (außer Anschaffung oder Leasing) selbst bezahlt. Dadurch müsste der Sachbezug doch sinken bzw gegen Null gehen. Der AG würde sich zumindest die Lohnnebenkosten sparen.Ich weiß – eine etwas unpräzise Formulierung…
Der Hintergrund ist der, dass es für den AN von Vorteil wäre, wenn er einen Firmenwagen hätte (sagen wir mal, aus „persönlichen“ Gründen). Es darf aber den AG nichts (zusätzlich) kosten bzw wäre ein Vorteil für den AG natürlich der optimale Aufhänger.
Harry.
1. Oktober 2010 um 22:44 Uhr #71977RolandTeilnehmerServus Harry!
Da muss ich leider passen.
Natürlich lässt sich durch Kostenbeiträge des AN der SB „verkürzen“, aber das ist ein Wahrheit ein Nachteil für den Arbeitnehmer.Die einzige „klasse G’schicht“ ist die Möglichkeit, den Sachbezug sv-rechtlich um einen fiktiven Fahrtkostenersatz zu verkürzen, das weißt du (denke ich) aber ohnehin.
LG
2. Oktober 2010 um 9:21 Uhr #71985elch77TeilnehmerVielen Dank trotzdem!
Harry.
5. Oktober 2010 um 22:01 Uhr #71990RolandTeilnehmerSehr gern Harry!
LG
18. Juni 2012 um 11:35 Uhr #73263elch77TeilnehmerHallo Roland,
das Thema kocht gerade wieder auf.
Darf ich dazu die Frage etwas anders stellen bzw haben sich auch die Parameter etwas verändert.Annahme:
Der AG least ein Auto mit Kaufpreis von (über) 40.000.
Leasingrate ca. 1.000 monatlich, realistischer (!) Restwert nach 3 Jahren 15.000.
Für diese 15.000 verkauft der AG nach drei Jahren das KFZ an den AN.
Während der 3 Jahre zahlt der AN 600 monatlich Kostenbeitrag an den AG.Folge:
Damit müsste das Thema Sachbezug doch erledigt sein, oder?
Auch wenn die tatsächlichen monatlichen Kosten (Leasingraten, Betriebskosten) höher als 600 liegen.
Entstehen sonst irgendwelche zusätzlichen Kosten auf Seiten des AG oder AN?
Fahrtenbuch ist wegen vollem SB hinfällig, also könnte der AN das KFZ auch ausschließlich privat nutzen?Ich bin schon im Vorhinein für eine Antwort dankbar.
Harry.
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