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elch77
TeilnehmerVielen Dank für die umfassende Antwort.
Also tatsächlich keine Möglichkeit, das DV seitens des AG zu kündigen? Natürlich mit Abfertigungszahlung und so weiter.
Kündigungsschutz eigentlich wie bei einem Behinderten?Harry.
elch77
TeilnehmerKV ist Angestellte der Industrie (Eisen und Metall).
Aber „fair“ ist das nicht, oder? Außerdem habe ich irgendwo im Netz aufgeschnappt, dass die Sonderzahlungen einen „Spiegel“ des ganzen Jahres abbilden sollen. Das hieße doch auch wieder, dass man „aufrollen“ müsste.
Aber egal, mir ist es so lieber.Danke für die Antwort.
Harry.
elch77
TeilnehmerVielen Dank euch beiden. Das war echt sehr hilfreich.
Harry.elch77
TeilnehmerHallo Johann!
Danke für deine schnelle Antwort! Meine aktive LV-Zeit liegt doch schon etwas zurück. Ich vermute jetzt mal aus dem Bauch, dass die 620,– unsere ehemaligen ATS 8.500,– sind und die 2.000,– waren wohl mal ATS 23.000,– (wurde irgendwann angepasst, oder?).
Mit meinen Daten hieße das doch, dass nach Überschreiten der Freigrenze auch der ursprüglich freie Betrag über 620,– nachversteuert werden muss. Das wären dann 430,– (erste SZ war 1.050,–). 6% davon sind wiederum mehr als die Differenz zwischen unseren falschen 47,55 und den vielleicht richtigen 62,64.
Andere Angaben gibt es keine. Daten vom alten Arbeitgeber haben wir nicht (siehe auch Teil 2 meiner ursprünglichen Frage). SV kann ja auch keine Rolle spielen.
Ich werde morgen im Büro nochmal nachrechnen. Vielleicht habe ich ja was übersehen.
Danke, Harry. -
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