L 16 – Fahrtkostenbelege

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    Beiträge
  • #62633
    buchha71
    Teilnehmer

    Laut Lohnkontenverordnung 2006 (§2 Z 2) sind nurmehr pauschale Tagesgelder, pauschale Nächtigungsgelder und Kilometergelder unter § 26/4 aufzunehmen. Sind somit Fahrtkostenbelege (Taxi, Flug- u. Bahntickets) auch auf dem L16 nicht mehr aufzunehmen, oder gilt dies nur für das Lohnkonto.
    Weiters ist mir nicht klar, ob die SV-Freiheit für KM-Gelder bei freien Dienstnehmern wieder in Kraft getreten ist, wenn ja seit wann.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

    #66768
    andrea78
    Teilnehmer

    Durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 sollen Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern rückwirkend per 1. 1. 2005 sozialversicherungsfrei gestellt werden.
    Genaueres findet man im PV-Info-Heft 3/2006

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #66769
    Roland
    Teilnehmer

    Guten Abend!

    Gute Frage mit den ausbezahlten Reisekosten lt. Beleg – es findet sich nämlich in den LSt-RL kein Hinweis darüber.

    Aus Gefühl hätte ich gesagt, dass nur jene (pauschalen) Entschädigungen, die am Lohnkonto angeführt werden müssen, (zwingend) in den L16 aufzunehmen sind.
    Da ‚aus Gefühl‘ manchmal falsch sein kann, habe ich nach einer Bestätigung gesucht und glaube ich auch gefunden:
    Im ‚großen Ortner‘ 2006 auf Seite 452 befindet sich folgende Textpassage:
    „In jedem Fall sind die im Lohnkonto anzugebenden, nicht steuerbaren Reisekostenentschädigungen am Lohnzettel (unter steuerfreie Bezüge gem. § 26 Z. 4) einzutragen; die steuerbaren Teile der Reisekostenentschädigungen sind als Teil der Bruttobezüge unter KZ 210 auszuweisen.“

    Da dieses Feld am L16 jedoch eigentlich nur informativen Charakter hat, würde ich sagen, dass dieses Thema nicht so heiss gegessen wird.

    Liebe Grüße

    #66770
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Andrea,

    ich möchte mich der obigen Frage anhängen und bin mir auch nicht ganz im Klaren, ob ich die KM-Gelder wieder sv-frei abrechnen kann. Nach meinem Wissenstand ist die Änderung schon beschlossene Sache, aber das Gesetz wurde noch nicht veröffentlicht, daher ist noch mit sv-pflichtig abzurechnen. Liege ich mit meiner Annahme richtig? 🙄

    Liebe Grüsse
    Brigitte

    #66771
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte,

    ja ich sehe das genauso.

    Liebe Grüße
    Andrea

    #66773
    Lisa
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen,

    das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, in dem neben der Schwerarbeitspensionsregelung auch die rückwirkende Wiederherstellung der SV-Freiheit von Reisekostenersätzen für freie Dienstnehmer per 1. 1. 2005 enthalten ist, wurde vom Nationalrat am 26. 4. 2006 beschlossen.

    Derzeit ist das Gesetz im zuständigen Ausschuss des Bundesrates, wo die Verhandlungen darüber gestern (9. 5. 2006) leider vertagt wurden. Es kann gut sein, dass das Gesetz vom Bundesrat beeinsprucht wird und dann vom Nationalrat neuerlich beschlossen werden muss.

    Es wird also sicher noch eine Weile (mindestens einige Wochen) dauern, bis das Gesetz endültig kundgemacht und in Kraft gesetzt wird.
    Bis dahin würde ich auch SV-pflichtig abrechnen.

    Schöne Grüße,
    Lisa

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