Überstundengrundlage

Startseite Foren Laufender Bezug Überstundengrundlage

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #62525

    Wie wird die Überstundengrundlage berechnet, wenn ein DN monatlich schwankende Prämien bezieht? Müssen diese dann in die GL einbezogen werden? Es kommt vor allem im Gastgewerbe häufig vor, dass ein Nettolohn für Normal+ÜStd. vereinbart wird, und damit die Prämie (abhängig von Normalstd., ÜStd. und Feiertagszuschlägen) schwankt, weil sie dem Zweck dient, die Differenz zwischen KV-Lohn und vereinbartem Nettolohn auszugleichen.

    #66557
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Wenn Du eine Netto-Vereinbarung beim Lohn hast, sehe ich die Überstunden ebenfalls als Nettozahlung. Z.B. 10€ Stundenlohn netto. Wird erreicht durch z.B. 6 € netto über den Normallohn zuzüglich € 4,- Netto hochgerechnet über Deine Prämie „Nettoausgleich“.
    Somit würde ich die Überstunden weiter mit dem normalen Überstundengrundlohn und Ü-Zuschlag verrechnen und den „Netto-Ausgleich“ extra als Prämie.
    In diesem Fall geht Dir aber die Steuerbegünstigung der Ü-Zuschläge nach § 68/2 und Nacht und FT-Zuschläge verloren.

    Würdest Du den Lohn soweit anheben, daß Normalstunden, Ü-Stunden + freie und pflichtige Zuschläge das vereibarte Netto ergeben käme ein niedrigeres Brutto heraus.

    Für die Firma am günstigsten wären bei Netto-Vereinbarung: Berücksichtigung von (wenn vorhanden) Pendlerpauschale, Absetzbeträgen, Freibetrag.
    Sollte der Dienstnehmer während des Monats austreten, zahl ihm zumindest 1 Stunde Urlaub aus. Somit hast Du eine Urlaubsersatzleistung und 30 Lohnsteuertage!
    Wird das Trinkgeld zum Netto hinzugezählt? Das wäre natürlich auch günstig, da nur mehr die SV und Lohnnebenkosten vom Trinkgeld hinzukämen.

    Schönes Wochenende
    Martin

    Hier könnten bei einer unklaren Vereinbarung noch Probleme auftreten:

    Beachte noch den Generalkollektivvertrag zum Urlaubsentgelt:
    Hier heißt es: „der Durchschnitt der letzten 13 Wochen“ für Schnittberechnung. (Feiertags- Urlaubs, Krankenschnitt)

    Sollte der Mitarbeiter noch in Abfertigung „alt“ sein. Wie wird die Bemmessung des Abfertigungsbetrages berechnet?

    Bezieht sich Nettovereinbarung nur auf das laufende Entgelt, oder auch auf die Sonderzahlungen?

    Machst Du einen „rollenden Jahresausgleich“ bei den Mitarbeitern?

    #66558
    ulrike
    Mitglied

    Zur INfo!

    Bei einem Austritt und Auszahlung von UEL werden die Lst-Tage nicht auf 30 verlängert sondern Austrittsdatum = Lst-Tage!!

    Gilt seit 1.01.2006!!!!

    LG
    Ulrike

    #66559
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike,

    bei meinem jährlichen Infokurs wurde uns folgendes mitgeteilt:

    Bei Auszahlung von UEL ist zukünftig auf dem Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des DV (arbeitsrechtliche Ende) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden DV im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbstädigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde. Es ist aber in diesen Fällen wie bisher von einem MONATLICHEN Bezugszeitraum auszugehen. Stand ab 1.1.2006.

    Ich hoffe, ich wurde richtig informiert!

    LG
    Brigitte

    #66560
    ulrike
    Mitglied

    Danke Brigitte, du hast recht.
    Ich war falsch informiert oder vielleicht habe ich es auch falsch gehört.

    LG

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.