Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld
Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung zum Tragen kommen zu lassen.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die Verzugszinsen 2018 für rückständige SV-Beiträge, der zeitliche Anwendungsbereich des SV-ZG und der Sachbezug für Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen an die Ehefrau.
Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht
In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.
Ausblick 2019 – neues Tarifsystem TASY
Das Jahr 2019 bringt Neuerungen beim Beitragsnachweis und Beitragsgrundlagennachweis, bei den monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und das neue Tarifsystem TASY.
Hinweise zur korrekten Sozialversicherungsmeldung
Bei Meldungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Angaben bei personenbezogenen Daten. Die unliebsamen Folgen: Schriftstücke der Sozialversicherung können nicht zugestellt werden, e-cards werden falsch ausgestellt etc. Es ist daher wichtig, die Wohnadresse auch bei erneuten Anmeldungen vom Dienstnehmer zu erfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird…
Bindungswirkung im Einkommensteuerverfahren an die Liste der spendenbegünstigten Empfänger
Der Eintrag in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger nach § 4a Abs 4 EStG, entfaltet Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren des Spenders und ist im Einkommensteuerverfahren des Spenders nach § 18 Abs 1 Z 8 lit a Teilstrich 2 EStG materiellrechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen für Dezember 2017 endet am 10.1.2018 bzw. am 15.1.2018, die Übermittlung für Schwerarbeitsmeldungen für 2017 am 28.2. und die Meldung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für geringfügig Beschäftigte bei jährlicher Zahlung ist bis 8.1.2018 vorzunehmen.
Vorsteuerabzug nur für Photovoltaikanlage – nicht für Dachsanierung
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung machte ein Unternehmer Vorsteuern aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage und der Dachsanierung geltend und begründete, dass die Dachsanierung mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehe. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Dachsanierung nicht zustehe.
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen auf Basis der AFRAC-Stellungnahme 27
Aufgrund der im Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, durchgeführten Änderung der Bewertung langfristiger Rückstellungen hat das AFRAC eine Stellungnahme zur Berechnung von Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen veröffentlicht. Ein Gastbeitrag von Christine Schrammel.
Bemessung der Sonderzahlung nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Der Kollektivvertrag für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten stellt für die Berechnung der Sonderzahlungen auf den Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen ab.











