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Aushilfskräfte: Sozial­versicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bereits seit 1. 1. 2017 dürfen Aushilfskräfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei arbeiten. Die Begünstigung gilt gleichzeitig auch für den Dienstgeber, da die Arbeitslöhne von den Lohnneben­kosten (DB, DZ und KommSt) befreit wurden. Nunmehr treten ab 1. 1. 2018 Sonderbestimmungen in der Sozial­versicherung in Kraft, die mit der steuerlichen Aushilfenregelung des § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG zusammenhängen.

Zur weiteren Entlastung der Dienstgeber werden die Beiträge zur Unfall­versicherung aus Mitteln der Unfall­versicherung getragen. Im Gegenzug muss der Dienstgeber einen pauschalen Dienstnehmerbeitrag und die Arbeiter- bzw Landarbeiterkammerumlage einbehalten und die Dienstnehmerbeiträge an die Gebietskrankenkasse abführen. Lesen Sie den Beitrag von Christian Artner.

Der ganze Artikel (PV-Info 1/2018, 3) als PDF und bei Lindeonline.

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