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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird gleich mit einem Highlight für die Personalver­rechnung eingeleitet, der sozial­versicherungsrechtlichen Neuregelung für Aushilfskräfte. Wir Personalverrechner/-innen sind ja durch die steuer­rechtliche Bestimmung schon Einiges gewöhnt – das Sozial­versicherungsrecht kann aber die steuer­rechtliche Komplexität noch toppen. Wir haben für die Aufbereitung dieses Themas wiederum Christian Artner gewinnen können – einen Sozial­versicherungs-Vollprofi, doch auch er kann Sie noch nicht vollständig über alle Kuriositäten zu diesem Thema, beispielsweise einen SV-Dienstnehmer­anteil für geringfügig Beschäftigte oder die Beitragsein­zahlung des Dienstgebers direkt auf ein Beitrags­konto eines Dienstnehmers, informieren. Da die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (wiederum) um ein Jahr auf 2019 verschoben wurde, wird als Übergangslösung für das Jahr 2018 eine Beitragsgrundlagenmeldung mittels „Excel-Listen“ installiert. Dieses Verfahren ist aber noch im GKK-internen Prüfungs­verfahren. Christian Artner wird daher in einer der folgenden Ausgaben der PV-Info ein umfangreiches Praxisbeispiel mit mehreren geringfügig Beschäftigten, allen Formularen und Abrechnungsunterlagen nachliefern.

Der Jahreswechsel ist Berechnungszeit für die Personal­rückstellungen – Thomas Kiesenhofer vervollständigt in dieser Ausgabe die Informationen zur Berechnung der Personal­rückstellungen um die Details zu den Rückstellungen für Urlaube, Überstunden und Zeitguthaben.

Die Insolvenz-Entgelt­sicherung umfasst nur die Entgeltansprüche während der gesetzlichen bzw kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen – Thomas Rauch zeigt anhand einer aktuellen Entscheidung des OGH, dass dieses Prinzip auch auf befristete Dienst­verträge ausgedehnt wird und entsprechende Entgeltansprüche nur für den Zeitraum der fiktiven Kündigungs­frist unter Außerachtlassung des Umstands der Befristung bestehen. In Zeiten des potenziellen Lohn- und Sozialdumpings hat Christoph Wiesinger die im Hinblick auf eine mögliche Unterentlohnung wichtige Unterscheidung zwischen Natural­entgelt und Aufrechnung für Sie dargestellt.

Die Zeit der Arbeitnehmerveranlagungen kommt wieder und damit die Wünsche von „Vertretern“ an ihre Arbeitgeber, eine Bestätigung dafür auszustellen, dass Vertretertätigkeit überwiegend im Außen­dienst erbracht wird. Dass nicht jede Außen­diensttätigkeit als Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung für pauschale Werbungs­kosten gilt, schildert Ihnen Michael Seebacher.

Die Spatzen haben es bereits von den Dächern gepfiffen – der Beschäftigungs­bonus wird gestoppt: Am 1. 1. 2018 wurde von der neuen Bundesregierung verlautet, dass Anträge nur mehr bis 31. 1. 2018 gestellt werden können. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für das Personalver­rechnungsjahr 2018!

Ihre Monika Kunesch

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.