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Hinweise zur korrekten Sozialversicherungsmeldung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bei Meldungen (An-, Ab- oder Änderungsmeldungen) kommt es immer wieder zu fehlerhaften Angaben bei personenbezogenen Daten (zB bei der Wohnadresse des Versicherten). Die unliebsamen Folgen: Schriftstücke der Sozialversicherung (zB Vorladungen zum Kontrollarzt im ¬Falle einer Arbeitsunfähigkeit, jährliche Aussendung der Leistungsinformation) können nicht zugestellt werden, e-cards werden falsch ausgestellt etc. Es ist daher wichtig, die Wohnadresse auch bei erneuten Anmeldungen vom Dienstnehmer zu erfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Wenn Sie Dienstnehmer neu einstellen, lassen Sie sich bitte die e-card vorlegen und vermerken Sie die Versicherungsnummer in Ihren Personenstammdaten. Ist die Versicherungsnummer nicht bekannt, können Sie diese über das Unternehmensserviceportal (USP) im WEB-BE-Kunden-Portal (¬WEBEKU) abfragen. Wir ersuchen, bei der Angabe der Versicherungsnummer, des Geburtsdatums, der korrekten Namensschreibweise und der Bekanntgabe der Adresse besondere Sorgfalt walten zu lassen. Überprüfen Sie daher stets die Personendaten Ihrer Dienstnehmer, bevor Sie eine Meldung erstatten (Quelle: Michaela Podgornik in NÖDIS Nr 1/2018).

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.