Pizzazulieferer: Immer und sowieso Arbeitnehmer?
Auch wenn es bereits etliche Entscheidungen zu Zulieferdiensten gibt, sollte es in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein, dass man keine Pauschalentscheidungen trifft. Wird kein Ermittlungsverfahren geführt und die Befragung der Beteiligten unterlassen, ist eine Zurückverweisung an das Finanzamt zulässig. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Prof. Harald Jatzke im BFGjournal zu Gast
Anlässlich eines Vortrags beim Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ an der Wirtschaftsuniversität Wien im November 2017 baten wir Prof. Harald Jatzke zum Interview.
Rechtsanwaltskosten in einem Kontaktrechtsstreit: keine außergewöhnliche Belastung
Zwischen dem Finanzamt und einer Kindesmutter war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten „Obsorgestreit“ betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung, wogegen das Finanzamt Revision an den VwGH erhob.
Fliesenleger ist trotz freier Zeiteinteilung Arbeitnehmer
Ein Fliesenleger, der ohne entsprechende Ausbildung und Gewerbeberechtigung seine Tätigkeiten zum Abdecken von Arbeitsspitzen für den „Auftraggeber“ erbringt, dafür ein Pauschalhonorar erhält, bei Fragen Rücksprache mit dem Komplementär des „Auftraggebers“ halten kann und von diesem oder einem Mitarbeiter unterstützt wird, wenn ansonsten der Termin nicht eingehalten werden kann, ist Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Dienstverhältnisse von Prostituierten in einem Bordellbetrieb
Sind Prostituierte in einem Bordellbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe eingegliedert und üben sie diese Tätigkeit auch weisungsgebunden aus, liegen Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG vor. Am festgestellten Sachverhalt ändert auch das Vorbringen nichts, den Prostituierten seien nur Räumlichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Anwendung des BUAG auf Verspachtler?
Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebsart sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebsarten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.
Firmenpension unterliegt nicht der Pflichtversicherung
Grundsätzlich unterliegt in Österreich jede Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung. Im Falle der neuen Selbständigen zumindest dann, wenn die Versicherungsgrenze (2018: 5.256,60 € jährlich) überschritten…
Dreijahresverteilung einer Pensionsteilabfindung und Anrechnung der gesamten Lohnsteuer schon im ersten Veranlagungszeitraum
Das BFG hat im vorliegenden Erkenntnis zwei grundsätzliche Aussagen getroffen. Dem Gesetz sind ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen. Daher ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Melde- und Nachweispflichten bei Ankündigung des Endes eines Krankenstands
Kündigt ein Arbeitnehmer an, dass er am nächsten Tag die Arbeit wieder antritt, so meldet er das Ende des Krankenstands. Damit ist er verpflichtet, eine Verlängerung des Krankenstands gesondert zu melden. Unterlässt er die Mitteilung der fortdauernden oder neuen Arbeitsverhinderung, so tritt der Entgeltverlust ein. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Keine Sanierbarkeit eines fehlenden Wiederaufnahmegrundes im Beschwerdeverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO (nunmehr: § 279 Abs 1 BAO) die Abgabenbehörde zweiter Instanz (nunmehr: das Bundesfinanzgericht) nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen – ihrer Meinung nach zutreffenden – zu ersetzen.
Änderung der AVOG 2010-DV: Neue Zuständigkeiten der Finanzämter im GPLA-Verfahren
Mit Verordnung BGBl II 2018/84, ausgegeben am 27. 4. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010-DV) geändert. Durch den neu gefassten § 10a Abs 3 AVOG 2010-DV können die Organe bestimmter Finanzämter in Verfahren der GPLA umfassender für andere Finanzämter tätig werden. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Gastbeitrag von Mag. Margot Blauensteiner und Nina Jandl finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Diesmal unter anderem über den Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und die Differenzvergütungs-Verordnung.