Bundesrat befürwortet gemeinsamen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben
Mit der gestern (19. 12. 2018) mehrheitlich im Bundesrat befürworteten Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung wird die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt. Dem Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.
Möglichkeiten zur digitalen Erledigung von Behördenwegen werden stark ausgebaut
Die Zustimmung des Nationalrats erhielt in der Plenarsitzung vom 12. 12. 2018 die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll.
DSB: Zweckwidrige Verwendung veröffentlichter Handynummer unzulässig
20Mit rechtskräftigem Bescheid vom 31.10.2018 hat die Datenschutzbehörde (DSB) festgehalten, dass eine Handynummer nicht für Werbezwecke verwendet werden darf, wenn sie zwar zulässigerweise…
Umfangsvergleich gemäß § 4 Z 1 lit c UmgrStG und Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer gemäß § 9 Abs 8 UmgrStG
Der Umfangsvergleich gemäß § 4 Z 1 lit c iVm § 10 Z 1 lit a UmgrStG bei einer Handelsreisenden mit beträchtlichem Know-how erfordert eine Berücksichtigung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (Umsatz, Kundenstock, Kraftfahrzeug, Personal, Know-how, Büro).
Krankenstand als Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung
Überhöhte Krankenstände kommen als Rechtfertigung für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht. Dazu muss der Arbeitgeber eine objektive Zukunftsprognose über die weitere Dienstfähigkeit anstellen. Eine ungünstige Prognose kann etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen oder aus einer objektivierten Verschlechterung des Grundleidens abgeleitet werden. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Schweizer Gericht zu Weitergabe von Kundendaten an USA
Lausanne (APA/sda) – Das Schweizer Bundesstrafgericht wird sich nochmals mit der Frage befassen müssen, ob der Verwaltungspräsident der swisspartner Investment Network AG illegal…
Schweizer Gericht befasst sich mit Weitergabe von Kundendaten an USA
Lausanne (APA/sda) – Das Schweizer Bundesstrafgericht wird sich nochmals mit der Frage befassen müssen, ob der Verwaltungspräsident der swisspartner Investment Network AG illegal handelte, als er ohne Bewilligung der Schweizer Behörden Kundendaten an die US-Steuerbehörde übergab. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gutgeheißen.
EuGH verbietet Österreich MwSt auf Lizenzgebühren für Kunstwerke
Brüssel/Luxemburg (APA) – Der EuGH hat am Mittwoch Österreich wegen der Einhebung einer Mehrwertsteuer auf Lizenzgebühren für Kunstwerke verurteilt. Die EU-Kommission hatte Österreich in dieser Causa (C-51/18) verklagt.
SWK.Podcast 36/2018
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 36 vom Dezember 2018.
Das bringt 2019 – Den Familienbonus, aber nicht für alle gleich hoch
Wien (APA) – Der Familienbonus ist ein Vorzeigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Koalition und mit Kosten von 1,5 Mrd. Euro eine der teuersten Maßnahmen des ersten Regierungsjahres. Ab 2019 steht Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen: Wer wenig verdient, wird von der Steuersenkung nicht voll profitieren – oder erhält nichts.
Jahressechstel-Optimierung durch Auszahlung von laufenden Prämien
Sonstige Bezüge sind nur unter der doppelten Bedingung gegeben, dass sie sich sowohl durch Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Sonstige Bezüge können nicht allein „aufgrund des Rechtstitels“ vorliegen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar
Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des VwGJ setzt der Begriff der Werbungskosten ein „Abfließen“ voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Eine Ausgabe bzw ein Abfluss liegt vor, wenn der zu leistende Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist.










