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Möglichkeiten zur digitalen Erledigung von Behördenwegen werden stark ausgebaut

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Die Zustimmung des Nationalrats erhielt in der Plenarsitzung vom 12. 12. 2018 die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll.

Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue angeboten werden. So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden.

Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

Weitere Themen, die die Zustimmung des Nationalrats erhielten:

  • Ausbau des Schutzes von Versicherungsnehmers – Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU;
  • Klarstellung hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer – Novelle zum Wirtschaftskammergesetz;
  • Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Umsetzung der Richtlinie der EU über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.

Zur Parlamentskorrespondenz Nr 1503 vom 13. 12. 2018

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