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Mit der gestern (19. 12. 2018) mehrheitlich im Bundesrat befürworteten Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung wird die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt. Dem Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.
Im Zusammenhang mit dem „Familienbonus Plus“ wurde außerdem befürwortet, dass in Bezug auf die Kinderbetreuungskosten bereits ergangene Freibetragsbescheide für 2019 außer Kraft treten und durch neue ersetzt werden sollen. Damit sollen Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden. Entsprechend sollen in den Freibetragsbescheiden für die Jahre 2019 und 2020 die Kinderbetreuungskosten auch nicht mehr enthalten sein. Darüber hinaus soll eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages oder des „Familienbonus Plus“ nur dann in Frage kommen, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden.
Zur Parlamentskorrespondenz 1541 vom 19. 12. 2018.