Arbeitslosenquote im Euroraum bei 7,9 % – in der EU28 bei 6,7 %
Im Euroraum (ER19) lag die saisonsbereinigte Arbeitslosenquote im November 2018 bei 7,9 %. Damit verzeichnete sie einen Rückgang gegenüber 8,0 % im Oktober…
BFG: Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
Die Rechtsfolge des § 148 Abs 4 BAO, der gegen einen Prüfungsauftrag ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässt, ist im Hinblick auf Absicht und Ziel des Gesetzes, eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Prüfungsaufträgen erst mit dem Rechtsmittel gegen einen nach Abschluss der Prüfung ergehenden Bescheid zuzulassen, nicht nur auf Beschwerden, sondern auch auf Anträge auf Aufhebung nach § 299 BAO zu beziehen.
Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt zwei Beschlüsse zur Besteuerung von Häfen in Spanien und Italien an
Die Europäische Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anpassen.
Auslösen der österreichischen Versicherungssteuerpflicht in einem grenzüberschreitenden Versicherungsverhältnis
Eine von einer Stadtgemeinde mit einer ausländischen Versicherung abgeschlossene Erlebensversicherung für zwei ihrer Dienstnehmer unterliegt nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 Z 4b VersStG der österreichischen Versicherungssteuer, weil sie als juristische Person eine „Einrichtung, auf die sich das Versicherungsverhältnis bezieht“ ist.
VfGH: Geltendmachung des Anspruchs auf Todfallsabfertigung
Den Bedenken des antragstellenden Gerichtes, wonach im System „Abfertigung neu“ andere Regeln gelten als im System „Abfertigung alt“ und dadurch eine unzulässige Ungleichbehandlung bewirkt würde, ist entgegenzuhalten, dass der Gleichheitssatz weder einen Schutz vor Gesetzesänderungen bietet noch dem Gesetzgeber Grenzen auferlegt, die ihn bei seiner Entscheidung über das „Ob“ der Gesetzesänderung in irgendeiner Weise beschränken würden, sofern nur das Gesetz in der geänderten Fassung den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht.
BFG: Vertrag über Erb- und Pflichtteilsverzicht kein Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG
Eine Vereinbarung, in der die Vertragsparteien Rechte und Pflichten, über deren Art und Ausmaß kein Streit herrscht, anders regeln als es im Gesetz vorgesehen ist, stellt keinen gebührenpflichtigen Vergleich dar (vgl VwGH 21. 3. 2012, 2011/16/0122; 19. 9. 1956, 1569/54).
SWK.Podcast 01/2019
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 1 vom Jänner 2019.
OGH: Mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers
Besteht bei einem mehrfach kollektivvertragsangehörigen Arbeitgeber keine organisatorische Trennung in Haupt‑ und Nebenbetriebe und keine organisatorische Abgrenzung in Betriebsabteilungen, so findet jener Kollektivvertrag Anwendung, der für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.
Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2019)
Mit BMF-Info vom 7. 1. 2019, BMF-010221/0002-IV/8/2019, wird die BMF-Info vom 18. 12. 2017, BMF-010221/0538-IV/8/2017, aufgehoben und ersetzt. Die neu veröffentlichte BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen (Aktualisierung 1. 1. 2019).
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Heranziehung zur Haftung auch dann zulässig, wenn sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt bereits in finanzieller Notlage befunden hat und nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen und Einzüge durch die Bank erfolgt sind
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben.
Zurverfügungstellung eines Kfz an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
Wird dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, so stellt nur der auf die Privatnutzung des Fahrzeuges entfallende Anteil einen in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehenden vermögenswerten Vorteil im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 dar.
BFG: Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt
Schriftliche Eingaben/Anbringen sind trotz Verwendung deutlicher Bezeichnungen und Formulierungen einer weiteren Hinterfragung und Auslegung zugänglich.









