Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
BFG EuGH Umsatzsteuer

BFG: Vorsteuerberichtigung eines Landwirtes

Um die Richtigkeit der Abzüge und damit die Neutralität der steuerlichen Belastung zu sichern, muss man die Vorsteuerberichtigung, die für Gegenstände des Umlaufvermögens vorgesehen ist, auch auf Anzahlungen anwenden, da gerade bei der Nichtanwendung ungerechtfertigte Vorteile entstehen würden.

Allgemein International

EU-Parlament: Europäische Arbeitsbehörde und Stärkung von Arbeitnehmerrechten in der Gig-Economy

Die bereits im Februar von den Mitgliedstaaten erzielte Einigung über die Schaffung einer europäischen Arbeitsbehörde (ELA) hat nun auch das EU-Parlament passiert. Am Dienstag, 16. 4. 2019, beschlossen die Abgeordneten die Schaffung der neuen EU-Behörde, die der Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Stellen, der Lösung von Streitfällen und der Betrugsbekämpfung dienen soll.

Allgemein International

EU-Urheberrechtsreform beschlossen

Am 15. 4. 2019 hat der Rat eine Richtlinie angenommen, mit der das geltende EU-Urheberrecht modernisiert wird. Die Richtlinie regelt viele unterschiedliche Aspekte, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen: Die Beschränkungen des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld, die Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und die Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Beurteilung der Liebhaberei bei einem technischen Entwickler

Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist nach § 1 Abs 1 LVO für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Ob mehrere Betätigungen insgesamt einen einheitlichen Betrieb bzw eine einheitliche Einkunftsquelle darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Eine danach gebotene getrennte Betrachtung kann eine (bloß) teilweise Liebhabereibeurteilung zur Folge haben.

BFG Einkommensteuer

BFG: Praxisvertreter von niedergelassenen Ärzten sind keine Dienstnehmer im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn

Da die einen Facharzt mit Kassenpraxis vertretenden Ärzte nach ständiger Rechtsprechung des OGH im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Behandlungsverträge mit den Patienten schlossen, was ihre volle vertragliche Haftung gegenüber den Patienten begründete, sind diese im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Weisungsgebundenheit und angesichts des Umstandes, dass …

(Bild: © iStock)
Allgemein BFG

BFG: Dienstbarkeitsvertrag vs Bestandvertrag

Steht bei einem Vertrag zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigten nicht die Benützung durch den Berechtigten selbst im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, aufgewendete Kosten mit Gewinn und Weitergabe an Dritte wieder einzubringen, liegt ein Dienstbarkeitsvertrag und kein Bestandvertrag vor.

Arbeitsrecht EuGH International

EuGH: Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch die Tätigkeit, die er dort für einen Zeitraum von zwei Wochen anders als aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags ausgeübt hat, die Erwerbstätigeneigenschaft im Sinne von Art 7 Abs 1 lit a RL 2004/38/EG erworben hat, bevor er unfreiwillig arbeitslos wurde, die Erwerbstätigeneigenschaft für mindestens weitere sechs Monate im Rahmen dieser Vorschriften erhalten bleibt, sofern er sich dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt.