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Am 15. 4. 2019 hat der Rat eine Richtlinie angenommen, mit der das geltende EU-Urheberrecht modernisiert wird. Die Richtlinie regelt viele unterschiedliche Aspekte, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:
In Bezug auf den Betrieb von Online-Tauschbörsen für von Nutzern hochgeladene Inhalte benötigen diese Plattformen im Prinzip eine Lizenz für urheberrechtliche geschützte Werke, die von Nutzern hochgeladen werden, es sei denn, eine Reihe von Voraussetzungen nach Maßgabe der Richtlinie sind erfüllt. Gleichzeitig gestattet die Richtlinie Nutzern, Inhalte zu Zwecken des Zitierens, der Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie oder Pastiche frei zu generieren und hochzuladen. Deshalb werden die Ausnahmen für diese Art der Nutzung, die für die Mitgliedstaaten zur Zeit noch fakultativ sind, künftig verbindlich gelten.
Die Richtlinie verankert auch das Recht der Urheber und ausübenden Künstler auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung bei der Lizenzvergabe oder der Übertragung ihrer Rechte und sieht eine Transparenzpflicht hinsichtlich der Verwertung lizenzierter Werke sowie einen Mechanismus für die Anpassung der Vergütung in Verbindung mit einem speziellen alternativen Streitbeilegungsverfahren vor. Softwareentwickler sind von diesen Vorschriften ausgenommen.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rates.
⇒ Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission (in Englisch).