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Die bereits im Februar von den Mitgliedstaaten erzielte Einigung über die Schaffung einer europäischen Arbeitsbehörde (ELA) hat nun auch das EU-Parlament passiert. Am Dienstag, 16. 4. 2019, beschlossen die Abgeordneten die Schaffung der neuen EU-Behörde, die der Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Stellen, der Lösung von Streitfällen und der Betrugsbekämpfung dienen soll.
In welchem Staat die EU-Behörde ihren Sitz haben wird, steht noch nicht fest – interessierte Mitgliedstaaten können sich bis 6. 5. 2019 bei der Europäischen Kommission bewerben.
Daneben stimmten die Abgeordneten am 16. 4. 2019 für Mindestrechte bei Anstellungen auf Abruf, auf Grundlage von Gutscheinen oder bei Online-Plattformen wie zB Uber. Das bereits mit den EU-Ministern informell vereinbarte Gesetz gewährt eine Reihe von Mindestrechten für Arbeitende in Gelegenheits- oder Kurzzeitjobs, für Anstellungen auf Abruf oder auf Basis von Gutscheinen, für Zeitarbeitskräfte sowie bei Tätigkeiten, die über Online-Plattformen vermittelt werden.
Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende sind eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und 12 Stunden innerhalb von vier Wochen gearbeitet wird. Selbständige werden von den neuen Vorschriften ausgenommen. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
⇒ Zur Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.