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Wochengeld: Überstunden und Beschäftigungsverbote

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Wochengeld dient dem Einkommensersatz und bietet grundsätzlich vollen Lohnersatz. Durch das Durchschnitts­prinzip (Heranziehen des Verdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes) kann es aber zu einem Verdienstausfall kommen. Der Entfall von Überstunden, die aufgrund des Verbots von Überstunden­leistungen nach dem MSchG nicht mehr erbracht werden dürfen, führt zwar zu einem Verdienstausfall, der aber bei der Berechnung des Wochengeldes nicht zulasten der Versicherten gehen darf. Ein Beitrag von Christa Kocher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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