Personalverrechnung: Interessantes für Ihre Arbeitnehmerveranlagung
Auch das vergangene Jahr 2021 war lockdownbedingt durch Homeoffice-Arbeit geprägt. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung brachte über 180 Mio Euro
Die Mitte 2017 eingeführte antragslose Arbeitnehmerveranlagung brachte nach Daten des BMF bisher rund 183,5 Mio Euro an Steuergutschriften. Von insgesamt 6,8 Mio Veranlagungsfällen fielen ca 850.000 unter die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. In ca 770.000 Fällen wurden die Gutschriften bereits automatisch aufs Konto überwiesen, sie machten laut BMF im Durchschnitt 238 Euro aus.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird…