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Keine Diskriminierung durch nachträgliche Anrechnung von Schulzeiten und Verlängerung des Vorrückungs­zeitraums

Fragen zur Zulässigkeit der Verlängerung von Vorrückungszeiträumen in Verbindung mit der nachträglichen Anrechnung von Vordienstzeiten haben sowohl die nationalen Gerichte als auch den EuGH in den letzten Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Wie der EuGH entschieden hat, ist es jedenfalls möglich, den Vorrückungs­zeitraum zu verlängern, wenn bislang nicht anrechenbare Zeiträume (konkret: Schulzeiten) zu nunmehr anrechenbaren Vordienstzeiten werden ( EuGH 21. 12. 2016, Rs C-539/15, Bowman). Dr. Andreas Gerhartl erläutert das Urteil des EuGH.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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