X
Digital
Uncategorized

Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung

Beendet der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeits­verhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeits­verhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 18) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.