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Firmenpension unterliegt nicht der Pflicht­versicherung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Grundsätzlich unterliegt in Österreich jede Erwerbstätigkeit der Pflicht­versicherung. Im Falle der neuen Selbständigen zumindest dann, wenn die Versicherungsgrenze (2018: 5.256,60 € jährlich) überschritten wird. Allerdings unterliegt nicht alles, was im Einkommen­steuerbescheid als selbständige Arbeit ausgewiesen ist, sofort der Pflicht­versicherung. Eine Bindung an die Einkommen­steuerpflicht besteht für die Sozial­versicherung nur dann, wenn auch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ein Beitrag von Christa Kocher.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 11) als PDF und bei Lindeonline.

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