Mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbare ausländische Renten unterliegen in Österreich der Pflichtversicherung
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG stellen Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung abzugsfähige Werbungskosten dar. Die Werbungskosten nach Z 4 sind gemäß § 16 Abs 3 EStG ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.
Firmenpension unterliegt nicht der Pflichtversicherung
Grundsätzlich unterliegt in Österreich jede Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung. Im Falle der neuen Selbständigen zumindest dann, wenn die Versicherungsgrenze (2018: 5.256,60 € jährlich) überschritten…