Die Regierung hat angekündigt, Änderungen im Steuerrecht künftig nur noch einmal jährlich zu beschließen – und zwar mit einem Sammelgesetz. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hat dieses erste „Jahressteuergesetz 2018“ nun am Montag in Begutachtung geschicken. Es enthält u.a. zusätzliche Maßnahmen gegen internationale Steuervermeidung und mehr verbindliche Rechtsauskünfte für Firmen.
Wien (APA) – Grundlegende Veränderungen im Steuerrecht soll es laut Löger mit der Steuerstrukturreform 2020 geben. Bis dahin werde man das Steuerrecht aber schrittweise vereinfachen, so Löger in einer Aussendung am Sonntag: „Jahr für Jahr werden wir an Schrauben drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit erhöhen.“ Denn das österreichische Steuerrecht sei mit über 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden.
Für das „Jahressteuergesetz 2018“, das am Montag in eine sechswöchige Begutachtung gehen soll, kündigt Löger u.a. zusätzliche Maßnahmen gegen Steuervermeidung an. So soll das 2014 beschlossene „Abzugsverbot“ für Lizenzgebühren nachgeschärft werden. Das Abzugsverbot soll die steuerschonende Verschiebung von Gewinnen über Zinsen und Lizenzgebühren in ausländische Steueroasen verhindern.
Nun werde man seither aufgefallene „Schlupflöcher“ schließen, so Löger. Höher besteuert werden sollen (gemäß einer EU-Vorgabe) auch niedrig besteuerte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften.
Diese sollen, anders als bisher, auch dann der österreichischen Körperschaftsteuer unterliegen, wenn sie nicht an die österreichische Konzernmutter ausgeschüttet werden. In Summe sollen die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen laut Finanzministerium 50 Mio. Euro pro Jahr bringen.
Regierung will Advanced Ruling ausweiten
Ausweiten will die Regierung auch die Möglichkeit für Firmen, sich ihre Steuermodelle vorab von den Finanzbehörden bestätigen zu lassen. Diese verbindliche Rechtsauskunft („Advanced Ruling“) sei derzeit nur bei Fragen internationaler Verrechnungspreise und bei Umgründungen möglich und werde künftig auch auf internationales und Umsatzsteuerrecht ausgeweitet, heißt es im Finanzministerium.
Für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen, soll es eine zehnprozentige Abzugssteuer geben. Außerdem sollen Behinderte die kostenlose Autobahnvignette künftig gemeinsam mit der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beantragen können.
Nach der Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen soll nun auch die Gebühr für Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen entfallen. Davon würden insbesondere Junge in Ausbildung profitieren, weil sie oft Bürgschaften der Eltern beim Vermieter hinterlegen müssten, betonte FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs. „Gleichzeitig streichen wir Bagatellsteuern, deren Abgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung durch die Beamten steht.“
Beschlossen werden soll das Jahressteuergesetz im Juli, gemeinsam mit dem Familienbonus.
Auf den Punkt gebracht
Das BMF hat heute seinen Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018), zur Begutachtung verschickt (36/ME 26. GP). Im allgemeinen Teil der Erläuterungen finden sich die Hauptgesichtspunkte des Entwurfs. Die Begutachtung endet am 16. Mai 2018.
Die Regierung hat angekündigt, Änderungen im Steuerrecht künftig nur noch einmal jährlich zu beschließen – und zwar mit einem Sammelgesetz. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hat dieses erste „Jahressteuergesetz 2018“ nun am Montag in Begutachtung geschicken. Es enthält u.a. zusätzliche Maßnahmen gegen internationale Steuervermeidung und mehr verbindliche Rechtsauskünfte für Firmen.
Wien (APA) – Grundlegende Veränderungen im Steuerrecht soll es laut Löger mit der Steuerstrukturreform 2020 geben. Bis dahin werde man das Steuerrecht aber schrittweise vereinfachen, so Löger in einer Aussendung am Sonntag: „Jahr für Jahr werden wir an Schrauben drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit erhöhen.“ Denn das österreichische Steuerrecht sei mit über 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden.
Für das „Jahressteuergesetz 2018“, das am Montag in eine sechswöchige Begutachtung gehen soll, kündigt Löger u.a. zusätzliche Maßnahmen gegen Steuervermeidung an. So soll das 2014 beschlossene „Abzugsverbot“ für Lizenzgebühren nachgeschärft werden. Das Abzugsverbot soll die steuerschonende Verschiebung von Gewinnen über Zinsen und Lizenzgebühren in ausländische Steueroasen verhindern.
Nun werde man seither aufgefallene „Schlupflöcher“ schließen, so Löger. Höher besteuert werden sollen (gemäß einer EU-Vorgabe) auch niedrig besteuerte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften.
Diese sollen, anders als bisher, auch dann der österreichischen Körperschaftsteuer unterliegen, wenn sie nicht an die österreichische Konzernmutter ausgeschüttet werden. In Summe sollen die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen laut Finanzministerium 50 Mio. Euro pro Jahr bringen.
Regierung will Advanced Ruling ausweiten
Ausweiten will die Regierung auch die Möglichkeit für Firmen, sich ihre Steuermodelle vorab von den Finanzbehörden bestätigen zu lassen. Diese verbindliche Rechtsauskunft („Advanced Ruling“) sei derzeit nur bei Fragen internationaler Verrechnungspreise und bei Umgründungen möglich und werde künftig auch auf internationales und Umsatzsteuerrecht ausgeweitet, heißt es im Finanzministerium.
Für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen, soll es eine zehnprozentige Abzugssteuer geben. Außerdem sollen Behinderte die kostenlose Autobahnvignette künftig gemeinsam mit der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beantragen können.
Nach der Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen soll nun auch die Gebühr für Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen entfallen. Davon würden insbesondere Junge in Ausbildung profitieren, weil sie oft Bürgschaften der Eltern beim Vermieter hinterlegen müssten, betonte FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs. „Gleichzeitig streichen wir Bagatellsteuern, deren Abgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung durch die Beamten steht.“
Beschlossen werden soll das Jahressteuergesetz im Juli, gemeinsam mit dem Familienbonus.
Auf den Punkt gebracht
Das BMF hat heute seinen Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018), zur Begutachtung verschickt (36/ME 26. GP). Im allgemeinen Teil der Erläuterungen finden sich die Hauptgesichtspunkte des Entwurfs. Die Begutachtung endet am 16. Mai 2018.